Sachverhalt / Begründung:
Die Erweiterung der Straße Kapshügel,
die Wilhelm-Berkemeyer-Straße und
die Gustav-Lübbe-Straße befinden
sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel
III“, in Kraft getreten am 15.07.2016. Der Bebauungsplan sieht bestimmte
Bereiche dieser Verkehrsflächen als verkehrsberuhigten Bereich vor. In den
Übersichtsplänen sind diese Bereiche mit einem „V“ gekennzeichnet. Die als
Fußwege vorgesehenen Flächen sind mit einem „F“ gekennzeichnet.
Benannt wurden die Straßen durch den Ortsrat Engter in seiner Sitzung am
08.06.2017. Die Benennungen wurden wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den
Bramscher Nachrichten am 14.06.2017.
Die Straße Garlichhof und die
Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges
befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 109
„Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“, 2. Änderung, in Kraft getreten am
15.03.2018. Die zu widmenden Fläche sind in den beigefügten Planausschnitten
kenntlich gemacht worden. Benannt wurde die Straße Garlichhof durch Beschluss des Ortsrates Engter in der Sitzung am
25.01.2018. Die Benennung wurde wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den
Bramscher Nachrichten am 02.02.2018.
Der Margeritenweg wurde
benannt durch Ratsbeschluss vom 22.06.2011, (Bekanntmachung am 01.07.2011) und
gewidmet durch Beschluss des VA vom 11.02.2016 (Bekanntmachung am 18.02.2016).
Die Zuständigkeit für die Widmung durch die
Stadt Bramsche als Baulastträger und Eigentümer ist gegeben.
Die Einstufung der Straßen erfolgt nach § 47
Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen, und
zwar als Ortsstraßen. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht
ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme
der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Die Widmungen werden mit dem Tage der
Bekanntmachung wirksam.
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Engter,
werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen
öffentlichen Verkehr gewidmet:
Die Erweiterung der Straße Kapshügel
nach Norden, bestehend aus dem Flurstück 7/10, Flur 8; ca. 37 Meter im nördlichen
Bereich der Verkehrsfläche zur Bramsche Allee hin, werden eingeschränkt als
Fußweg gewidmet.
Die Wilhelm-Berkemeyer-Straße,
bestehend aus dem Flurstück 16/61, Flur 8; jeweils 23 Meter am nordöstlichen
und südöstlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin, werden
eingeschränkt als Fußweg gewidmet.
Die Gustav-Lübbe-Straße,
bestehend aus den Flurstücken 16/71 und 16/70, Flur 8; das Flurstück 16/70 am
südwestlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin wird eingeschränkt
als Fußweg gewidmet.
Die Straße Garlichhof,
bestehend aus dem Flurstück 86/72, Flur 11.
Die Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges, bestehend aus dem Flurstück 86/57 der Flur 11,
Gemarkung Engter.
Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.