Betreff
Widmung von Straßenverkehrsflächen im Ortsteil Engter
Vorlage
WP 16-21/0860
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Erweiterung der Straße Kapshügel, die Wilhelm-Berkemeyer-Straße und die Gustav-Lübbe-Straße befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“, in Kraft getreten am 15.07.2016. Der Bebauungsplan sieht bestimmte Bereiche dieser Verkehrsflächen als verkehrsberuhigten Bereich vor. In den Übersichtsplänen sind diese Bereiche mit einem „V“ gekennzeichnet. Die als Fußwege vorgesehenen Flächen sind mit einem „F“ gekennzeichnet.

Benannt wurden die Straßen durch den Ortsrat Engter in seiner Sitzung am 08.06.2017. Die Benennungen wurden wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 14.06.2017.

 

Die Straße Garlichhof und die Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 109 „Hinter Kellens Gärten, Kapshügel II“, 2. Änderung, in Kraft getreten am 15.03.2018. Die zu widmenden Fläche sind in den beigefügten Planausschnitten kenntlich gemacht worden. Benannt wurde die Straße Garlichhof durch Beschluss des Ortsrates Engter in der Sitzung am 25.01.2018. Die Benennung wurde wirksam mit ihrer Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 02.02.2018.

 

Der Margeritenweg wurde benannt durch Ratsbeschluss vom 22.06.2011, (Bekanntmachung am 01.07.2011) und gewidmet durch Beschluss des VA vom 11.02.2016 (Bekanntmachung am 18.02.2016).

 

Die Zuständigkeit für die Widmung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger und Eigentümer ist gegeben.

Die Einstufung der Straßen erfolgt nach § 47 Ziff. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) als Gemeindestraßen, und zwar als Ortsstraßen. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Die Widmungen werden mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Gemarkung Engter, werden gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet:

Die Erweiterung der Straße Kapshügel nach Norden, bestehend aus dem Flurstück 7/10, Flur 8; ca. 37 Meter im nördlichen Bereich der Verkehrsfläche zur Bramsche Allee hin, werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Wilhelm-Berkemeyer-Straße, bestehend aus dem Flurstück 16/61, Flur 8; jeweils 23 Meter am nordöstlichen und südöstlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin, werden eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Gustav-Lübbe-Straße, bestehend aus den Flurstücken 16/71 und 16/70, Flur 8; das Flurstück 16/70 am südwestlichen Ende der Verkehrsfläche zum Grünstreifen hin wird eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Die Straße Garlichhof, bestehend aus dem Flurstück 86/72, Flur 11.

Die Stichstraße zur südlichen Erweiterung des Margeritenweges, bestehend aus dem Flurstück 86/57 der Flur 11, Gemarkung Engter.

Die anliegenden Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.