Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung
Vorlage
WP 16-21/0857
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Gem. § 2 Abs. 7 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Gemeindewahlleiterin/der Gemeindewahlleiter (Gemeindewahlleitung) für die Gemeindewahl oder Ortsratswahl sowie für die Direktwahl die Wahlleitung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 NKWG ist die Wahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde.

 

Der Rat der Stadt Bramsche kann jedoch abweichend gem. § 9 Abs. 3 Nr. 2 NKWG u.a. Bedienstete der Gemeinde als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter berufen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, Herrn ESTR Ulrich Willems als Wahlleiter und zu dessen Stellvertreter Herrn stellv. FBL Matthias Hintz zu berufen.


Beschlussvorschlag:

 

Für die Kommunalwahl 2021 wird Herr ESTR Ulrich Willems als Wahlleiter und Herr stellv. FBL Matthias Hintz zu dessen Stellvertreter berufen.