Betreff
Überplanmäßige Ausgabe für die Alte Feuerwache Engter
Vorlage
WP 16-21/0856
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das ehemalige Feuerwehrgebäude in Engter ist dem Verein Alte Feuerwache e. V. mit Nutzungsvertrag vom 31.07.2019 zum Umbau und Betrieb eines Gemeinschaftshauses für das Kirchspiel Engter zur Verfügung gestellt worden. Für die notwendigen Umbaumaßnahmen ist bereits im Haushalt 2019 ein investiver Zuschuss in Höhe von 30.000 € veranschlagt worden. Die Baumaßnahmen sind im Übrigen durch den Verein zu finanzieren.

Erfreulicher Weise ist für das Vorhaben ein Zuschuss aus Landesmitteln in Höhe von 106.523,47 € bewilligt worden. Der Bewilligungsbescheid wurde vom Amt für Regionale Landesentwicklung am 07.07.2020 übergeben. Da nach den Förderbedingungen die Stadt Bramsche Empfänger der Zuwendung ist, müssen die Mittel für die Durchführung der Maßnahme im Haushalt der Stadt veranschlagt werden. Kassenwirksam ausgezahlt werden die Zuwendungsmittel nach Abschluss der Maßnahme und somit voraussichtlich erst im nächsten Haushaltsjahr. Nach § 117 Abs. 2 NKomVG dürfen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, für die bereits Haushaltsmittel veranschlagt waren, überplanmäßige Ausgaben auch dann getätigt werden, wenn die dafür erforderliche Deckung erst im folgenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Soweit die Kosten der Gesamtmaßnahme den genannten Zuwendungsbetrag des Landes übersteigen, werden diese vom Verein Alte Feuerwache e. V. als Eigenanteil getragen, wie dies auch nach dem Nutzungsvertrag vorgesehen ist. Für die Stadt Bramsche ist die Durchführung der Maßnahme damit kostenneutral.


Beschlussvorschlag:

 

Für den Umbau der alten Feuerwache Engter zu einer Gemeinschaftseinrichtung werden unter dem Produkt 57303 überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 169.084,87 € bereitgestellt. Deckung ist über bereits bewilligte Drittmittel in gleicher Höhe gewährleistet.