Sachverhalt / Begründung:
Herr Dr. Marius Thye hat seinen ersten Wohnsitz in Bramsche abgemeldet.
Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in
der Kommune.
Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet der Stadt Bramsche hat Herr Dr. Thye
somit seine Wählbarkeit für den Rat der Stadt Bramsche verloren.
Nach § 52 Abs. 2 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat das Vorliegen der
gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten
Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ratsmitglied ist
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des Ratsmitglieds Herr Dr. Marius Thye rückt Herr Robert Goda, Im blauen Esch 53, 49565 Bramsche als Ersatzperson für den Rat der Stadt Bramsche nach.
Da es sich um eine innerorganisatorische Angelegenheit des Rates handelt, bedarf es keiner Vorberatung durch den Verwaltungsausschuss.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Herr Dr. Marius Thye durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist