Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Dies gilt gem. § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG für den
Verwaltungsausschuss entsprechend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die
im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Dr.
Marius Thye angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der
Besetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 71 Abs. 5 NKomVG in Verbindung mit
§ 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG fest:
Herr Michael Kruse tritt als Vertreter von Herrn Dieter Sieksmeyer im Verwaltungsausschuss an die Stelle des bisherigen Vertreters Herr Dr. Marius Thye.