Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die im vorstehenden
Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Dr. Marius Thye
angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der
Besetzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG
fest:
An die Stelle von Herrn Dr. Marius Thye tritt
als Mitglied des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung Herr Michael Kruse.