Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte
Vorlage
WP 16-21/0830
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte am 28.05.2020 wurde Herr Karsten Pösse zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Jörg Ludwigs, ist am 01.04.2020 zum Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr ernannt worden. Durch die Ernennung wird das Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Ludwigs als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte nicht automatisch beendet. Herr Ludwigs hat daher einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister zum 30.06.2020 (Vorlage WP 16-21/0822) gestellt. Die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte ist daher zum 01.07.2020 neu zu besetzen.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Jörg Ludwigs und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Pösse zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche - Mitte keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Karsten Pösse zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.