Betreff
Antrag des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 16-21/0823
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 05.03.2020 hat der stellvertretende Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, Herr Bastian Heuer, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum 30.06.2020 beantragt.

 

Herr Heuer nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte bereits seit dem 01.04.2012 wahr.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Heuer persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Heuer ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, Herrn Bastian Heuer, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 30.06.2020 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.