Betreff
Antrag des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
WP 16-21/0822
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Mit Schreiben vom 05.03.2020 hat der Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, Herr Jörg Ludwigs, seine Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche gemäß § 31 Abs. 1 NBG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BeamtStG, zum 30.06.2020 beantragt.

 

Herr Ludwigs nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte bereits seit dem 01.04.2012 wahr. Vom 12.03.2009 bis zum 31.03.2012 war Herr Ludwigs stellvertretender Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bramsche – Mitte.

Mit Wirkung vom 01.04.2020 ist Herr Ludwigs zum Stadtbrandmeister ernannt worden (Vorlage WP 16-21/0762). Durch diese Ernennung ist ein weiteres Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche begründet worden. Das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister wird dadurch nicht berührt und bliebe somit ohne eine vorzeitige Entlassung bis zum Ende der Amtszeit als Ortsbrandmeister zum 19.07.2024 bestehen. Herr Ludwigs hat angegeben, die Funktionen des Stadtbrandmeisters und des Ortsbrandmeisters nicht nebeneinander ausüben zu wollen. Eine gleichlautende Regelung enthält auch der § 20 Absatz 8 des Nds. Brandschutzgesetzes, wonach ein Stadtbrandmeister nicht gleichzeitig Ortsbrandmeister sein soll.

 

Form und Inhalt des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entsprechen den gesetzlichen Voraussetzungen, da der Antrag von Herrn Ludwigs persönlich, in schriftlicher Form und gegenüber dem Dienstvorgesetzten abgegeben wurde. Eine Begründung des Antrages auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis ist nicht vorgeschrieben.

 

Herrn Ludwigs ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, den Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Bramsche-Mitte, Herrn Jörg Ludwigs, auf seinen Antrag hin mit Ablauf des 30.06.2020 gemäß § 31 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG) aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche zu entlassen.