Betreff
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0811
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt / Begründung:

Die Wahlzeiten der Schiedsperson, Frau Anita Kamp sowie des Stellvertreters, Herrn Werner Ballmann, enden mit Ablauf des 01.09.2020.

 

Herr Ballmann ist bereit, das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für eine weitere Amtszeit zu übernehmen.

 

Frau Kamp hat erklärt, für eine weitere Wahlzeit nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

 

 

Schiedspersonen sind für verschiedene zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig. In der Regel handelt es sich dabei um nachbarschaftliche Streitigkeiten. Die Schiedspersonen entscheiden diese Streitigkeiten nicht, sondern versuchen, einen Vergleich, also eine vertragliche Regelung, zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen.

 

In Niedersachsen hat nach dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz in folgenden zivilrechtlichen Streitfällen eine obligatorische Streitschlichtung vor der Klageerhebung stattzufinden:

 

  1. Zivilrechtliche Ansprüche nach den §§ 910 (Pflanzenüberhang), 911 (Früchte von überhängenden Bäumen oder Sträuchern) und 923 (Grenzbaum) BGB.
  2. Zivilrechtliche Ansprüche wegen der in § 906 BGB (Immissionen) genannten Einwirkungen und zivilrechtliche Ansprüche wegen der im Nds. Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, soweit es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt.
  3. Zivilrechtliche Ansprüche wegen einer Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in der Presse oder im Rundfunk (auch im Fernsehen/im Internet) begangen worden ist. 
  4. Zivilrechtliche Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Benachteiligungsverbot).

 

Im Bereich des Strafrechts ist das Schiedsamt für Privatklagedelikte zuständig. Bei diesen Delikten erhebt die Staatsanwaltschaft nur Anklage, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Andernfalls wird auf den Privatklageweg verwiesen. Hierzu gehören z.B. Körperverletzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass vor Erhebung einer Privatklage ein sogenannter Sühneversuch im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vor dem Schiedsamt stattfinden muss.

 

 

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr zwischen 15,00 € und 50,00 € erhoben.

 

Pro Jahr nehmen ca. 20 Bramscher Bürgerinnen und Bürger die Schiedsperson in Anspruch.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG -) werden die Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt.

 

Nach § 94 Absatz 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind die Ortsräte und nach § 96 Absatz 1 Satz 6 der NKomVG die Ortsvorsteher vor der Wahl durch den Rat zu hören, soweit die Schiedsperson auch für den Ortsteil zuständig ist. Dies ist hier der Fall, da für die Stadt Bramsche ein einheitlicher Schiedsamtsbezirk besteht.

 

Seitens der Verwaltung wird Herr Wilhelm Schulze, Dorfstraße 14, 49597 Rieste zur Wahl als Schiedsperson vorgeschlagen. Herr Schulze ist 62 Jahre alt, Kriminalbeamter und seit 1983 beim Polizeikommissariat Bramsche eingesetzt.  Dort ist er u.a. für den Bereich häusliche Gewalt zuständig. Zum 01.06.2020 wird Herr Schulze in den Ruhestand eintreten.

 

Als stellvertretende Schiedsperson wird Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 6, 49565 Bramsche, für eine Wiederwahl vorgeschlagen. Herr Ballmann ist 66 Jahre alt, Beamter i.R., ehemaliges Mitglied im Rat der Stadt Bramsche sowie im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung und aktuell Mitglied im Ortsrat Schleptrup.

 

Beide vorgeschlagene Kandidaten erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson.

 

Das Wahlergebnis ist dem Direktor des Amtsgerichtes Bersenbrück mitzuteilen, der dann die Bestätigung und ggfls. die Verpflichtung vornimmt (§§ 5 und 6 NSchÄG).

 

 


Beschlussvorschlag:

@->

1.        Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Bramsche

 

Wahlvorschlag zur Schiedsperson für den Bezirk Bramsche seitens der Verwaltung:

 

Zur Schiedsperson für den Bezirk Bramsche, wird für eine Amtszeit von fünf Jahren

Herr Wilhelm Schulze, Dorfstraße 14, 49597 Rieste, gewählt.

 

 

 

 

 

2.       Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche

 

Wahlvorschlag zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche seitens der Verwaltung:

 

Zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Bramsche, wird für eine Amtszeit von fünf Jahren Herr Werner Ballmann, Im Eikrode 6, 49565 Bramsche, gewählt.