Sachverhalt / Begründung:
Nach § 115 Abs. 2 NKomVG ist unverzüglich eine
Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung
jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der
Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden
kann. Das gilt entsprechend, wenn sich ein bereits in der Haushaltssatzung
ausgewiesener Fehlbetrag voraussichtlich erheblich erhöhen wird.
Die geltende Haushaltssatzung weist für das laufende Haushaltsjahr 2020
im Ergebnishaushalt einen planmäßigen Fehlbetrag in Höhe von 1.417.300 € aus.
Der 1. Nachtragshaushalt 2020 wird durch die Auswirkungen der Corona-Krise
notwendig.
Erhebliche Einnahmeausfälle sind insbesondere bei den Steuereinnahmen
zu erwarten und erfordern eine Anpassung des ursprünglichen Haushaltsplanes
2020. Vor diesem Hintergrund sollten alle geplanten Aufwendungen und auch alle
geplanten Investitionen erneut auf ihre Notwendigkeit und Durchführbarkeit
überprüft werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich die voraussichtlichen
Einnahmeausfälle noch nicht abschließend schätzen. Die aufgrund der Pandemie zu
erwartenden Rückgänge bei den für die Besteuerung maßgeblichen
Unternehmensgewinnen haben bereits viele Gewerbesteuerpflichtige veranlasst,
die Herabsetzung der Messbeträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen beim
Finanzamt zu beantragen, häufig sogar auf null. Da diese Entwicklung zurzeit
noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig nur ein Zwischenstand benannt
werden, der im Laufe der Gremienberatungen weiter aktualisiert werden wird.
Bereits jetzt liegt die angepasste Einnahmeerwartung für das laufende
Haushaltsjahr bei der Gewerbesteuer rd. 3 Mio. € unter dem bisher geplanten
Ansatz. Weitere Ausfälle sind zu erwarten. Verlässliche Grundlagen für eine
genauere Prognose fehlen, zumal auch die amtliche Steuerschätzung für den Monat
Mai noch nicht vorliegt.
Analog zu den Haushaltsplanberatungen sind die Ortsräte der Stadt
Bramsche auch bei den Nachtragsplanberatungen anzuhören. Die aktuelle Situation
verdeutlicht jedoch, dass nur absolut notwendige Zahlungen berücksichtigt
werden können. Ziel des Nachtragshaushalts muss es daher sein, den Haushalt des
laufenden Haushaltsjahres nach Möglichkeit zu entlasten und keine zusätzlichen
Ausgaben vorzusehen.
Auch für die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 wird die
finanzielle Lage der Stadt Bramsche nicht positiver eingeschätzt.
Um den Ortsräten einen Überblick zu ermöglichen, werden die
Veränderungslisten mit den Vorschlägen der Verwaltung für die einzelnen Fachausschüsse
der Vorlage angefügt.