Betreff
Beratungen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2020
Vorlage
WP 16-21/0808
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach § 115 Abs. 2 NKomVG ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Das gilt entsprechend, wenn sich ein bereits in der Haushaltssatzung ausgewiesener Fehlbetrag voraussichtlich erheblich erhöhen wird.

 

Die geltende Haushaltssatzung weist für das laufende Haushaltsjahr 2020 im Ergebnishaushalt einen planmäßigen Fehlbetrag in Höhe von 1.417.300 € aus. Der 1. Nachtragshaushalt 2020 wird durch die Auswirkungen der Corona-Krise notwendig.

 

Erhebliche Einnahmeausfälle sind insbesondere bei den Steuereinnahmen zu erwarten und erfordern eine Anpassung des ursprünglichen Haushaltsplanes 2020. Vor diesem Hintergrund sollten alle geplanten Aufwendungen und auch alle geplanten Investitionen erneut auf ihre Notwendigkeit und Durchführbarkeit überprüft werden.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich die voraussichtlichen Einnahmeausfälle noch nicht abschließend schätzen. Die aufgrund der Pandemie zu erwartenden Rückgänge bei den für die Besteuerung maßgeblichen Unternehmensgewinnen haben bereits viele Gewerbesteuerpflichtige veranlasst, die Herabsetzung der Messbeträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, häufig sogar auf null. Da diese Entwicklung zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig nur ein Zwischenstand benannt werden, der im Laufe der Gremienberatungen weiter aktualisiert werden wird. Bereits jetzt liegt die angepasste Einnahmeerwartung für das laufende Haushaltsjahr bei der Gewerbesteuer rd. 3 Mio. € unter dem bisher geplanten Ansatz. Weitere Ausfälle sind zu erwarten. Verlässliche Grundlagen für eine genauere Prognose fehlen, zumal auch die amtliche Steuerschätzung für den Monat Mai noch nicht vorliegt.

 

Analog zu den Haushaltsplanberatungen sind die Ortsräte der Stadt Bramsche auch bei den Nachtragsplanberatungen anzuhören. Die aktuelle Situation verdeutlicht jedoch, dass nur absolut notwendige Zahlungen berücksichtigt werden können. Ziel des Nachtragshaushalts muss es daher sein, den Haushalt des laufenden Haushaltsjahres nach Möglichkeit zu entlasten und keine zusätzlichen Ausgaben vorzusehen.

 

Auch für die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2021 wird die finanzielle Lage der Stadt Bramsche nicht positiver eingeschätzt.  

 

Um den Ortsräten einen Überblick zu ermöglichen, werden die Veränderungslisten mit den Vorschlägen der Verwaltung für die einzelnen Fachausschüsse der Vorlage angefügt.