Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Diese Regelung findet nach § 73 NKomVG auch auf den
Betriebsausschuss als Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften Anwendung.
Gem. § 13 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat regelt die
Zusammensetzung des Betriebsausschusses die vom Rat erlassene Betriebssatzung.
Gem. § 4 Abs. 2 der Betriebssatzung für den Abwasserbeseitigungsbetrieb
der Stadt Bramsche setzt sich der
Betriebsausschuss u.a. aus acht Mitgliedern des Rates der Stadt Bramsche
zusammen, deren Benennung und deren Vertreter entsprechend dem Verfahren, dass
bei der Besetzung von Ratsausschüssen angewandt wird. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2
der Betriebssatzung gelten für die Bildung und das Verfahren des
Betriebsausschusses die §§ 71 bis 73 NKomVG, soweit nichts anderes bestimmt
ist.
Für die Fraktion Die
Linke.Bramsche ist Herr Josef Riepe Mitglied des Betriebsauschusses mit
beratender Stimme (sog. Grundmandat) gemäß § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
Bisheriger Vertreter ist Herr Bernhard Rohe.
Die Fraktion Die Linke.Bramsche hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Bernhard Rohe angezeigt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung bzgl. der
Vertretung des Ratsmitgliedes Josef Riepe im Betriebsausschuss gem. § 73 NKomVG
in Verbindung mit § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
Herr Richard Keib tritt als Vertreter im Betriebsausschuss
an die Stelle des bisherigen Vertreters Herrn Bernhard Rohe.