Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 Nr. 2 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Dies gilt gem. § 75
Abs. 1 Satz 6 NKomVG für den Verwaltungsausschuss entsprechend. Die Fraktion
Die Linke.Bramsche hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte
Nachfolgebesetzung für Herrn Bernhard Rohe angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung
der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt
folgende Änderung der Besetzung des Verwaltungsausschusses gem. § 71 Abs. 5
NKomVG in Verbindung mit § 75 Abs. 1 Satz 6 NKomVG fest:
An die Stelle von
Herrn Bernhard Rohe tritt als Mitglied des Ausschusses Herr Josef Riepe.
Herr Richard Keib tritt als Vertreter im Verwaltungsausschuss an die Stelle des bisherigen Vertreters Herr Josef Riepe.