Betreff
Besetzung der Ratsausschüsse und der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und Benennung der Vertreter der Stadt in Verbänden, Vereinen Unternehmen und sonstigen Institutionen
Vorlage
WP 16-21/0797
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Die Fraktion DIE LINKE.Bramsche hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Bernhard Rohe angezeigt.

 

Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:

 

An die Stelle von Herrn Bernhard Rohe tritt als Mitglied des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung Herr Richard Keib.