Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9
Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in
der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss
verzichtet. Die Fraktion DIE LINKE.Bramsche hat die im vorstehenden
Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Bernhard Rohe
angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt
folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung gem.
§ 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Bernhard Rohe tritt als Mitglied des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung Herr Richard Keib.