Sachverhalt / Begründung:
Herr Bernhard Rohe
teilte mit Schreiben vom 02.05.2020 mit, dass er sein Mandat im Ortsrat Ueffeln
niederlegt. Damit endet sein Mandat im Ortsrat Ueffeln.
Nach § 52 Abs. 2
i.V.m. § 91 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der
Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu
Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen
Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet
mit diesem Beschluss.
Da bei der Ortsratswahl 2016 für den Wahlvorschlag DIE LINKE.Niedersachsen kein weiterer Nachrücker für den Wahlbereich 10 (Ueffeln) gewählt worden ist, bleibt der Sitz im Ortsrat unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herrn Bernhard Rohe durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.