Sachverhalt / Begründung:

 

Nach § 115 Abs. 2 NKomVG ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann. Das gilt entsprechend, wenn sich ein bereits in der Haushaltssatzung ausgewiesener Fehlbetrag voraussichtlich erheblich erhöhen wird.

 

Die geltende Haushaltssatzung weist für das laufende Haushaltsjahr 2020 im Ergebnishaushalt einen planmäßigen Fehlbetrag in Höhe von 1.417.300 € aus. Der 1. Nachtragshaushalt 2020 wird durch die Auswirkungen der Corona-Krise notwendig.

 

Erhebliche Einnahmeausfälle sind insbesondere bei den Steuereinnahmen zu erwarten und erfordern eine Anpassung des ursprünglichen Haushaltsplanes 2020. Vor diesem Hintergrund sollten alle geplanten Aufwendungen und auch alle geplanten Investitionen erneut auf ihre Notwendigkeit und Durchführbarkeit überprüft werden.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich die voraussichtlichen Einnahmeausfälle noch nicht abschließend schätzen. Die aufgrund der Pandemie zu erwartenden Rückgänge bei den für die Besteuerung maßgeblichen Unternehmensgewinnen haben bereits viele Gewerbesteuerpflichtige veranlasst, die Herabsetzung der Messbeträge für die Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, häufig sogar auf null. Da diese Entwicklung zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig nur ein Zwischenstand benannt werden, der im Laufe der Gremienberatungen weiter aktualisiert werden wird. Bereits jetzt liegt die angepasste Einnahmeerwartung für das laufende Haushaltsjahr bei der Gewerbesteuer rd. 3 Mio. € unter dem bisher geplanten Ansatz. Weitere Ausfälle sind zu erwarten. Verlässliche Grundlagen für eine genauere Prognose fehlen, zumal auch die amtliche Steuerschätzung für den Monat Mai noch nicht vorliegt.

 

Da es sich somit um einen noch nicht abgeschlossenen Prozess handelt, können zum Beginn der Beratungen in den städtischen Gremien auch noch keine Gesamtergebnis- und Gesamtinvestitionszahlen als Planzahlen des Nachtragshaushaltes vorgelegt werden. Stattdessen werden die Vorschläge der Verwaltung in Form von Veränderungslisten für die Teilhaushalte zu den Beratungen in den Fachausschüssen vorgelegt und zur Sitzung des Finanzausschusses mit den Beratungsergebnissen zusammengeführt.

 

Für das zu erwartende Jahresergebnis 2020 bedeutet das, dass der Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der Rücklage erfolgen kann. Grundsätzlich ist die bestehende Rücklage aus ordentlichen Ergebnissen (Stand 31.12.2019 rd. 13,3 Mio. €), die als kalkulatorische Größe nicht mit dem Stand der Liquidität verwechselt werden darf, dafür vorgesehen, Schwankungen zwischen den Haushaltsjahren auszugleichen. Aufgrund der verhältnismäßig guten Ergebnisse der Vorjahre und des daraus resultierenden Rücklagenbestandes wird der Ausgleich im Jahresergebnis trotz des zu erwartenden erheblichen Fehlbetrags im Ergebnishaushalt 2020 letztlich möglich sein.

 

Besonderes Augenmerk verlangt aber der Finanzhaushalt mit den darin veranschlagten Investitionen. Konnte in der Vergangenheit auf Kreditermächtigungen für Investitionen aufgrund eines guten Liquiditätsbestandes teilweise verzichtet werden, so wird der für das laufende Haushaltsjahr zu erwartende Rückgang der Einnahmen die Finanzierung von Investitionen erheblich belasten. Hinzu kommt, dass einige Investitionen aufgrund der Krise nicht in dem bisher geplanten Zeitraum durchzuführen sind. Um noch höhere investive Haushaltsausgabereste zu vermeiden und damit den Grundsatz der Kassenwirksamkeit Rechnung zu tragen, sollten Investitionen, die 2020 nicht mehr zahlungswirksam werden, im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt werden. Dieses ist insbesondere wichtig, um den Kreditaufnahmebedarf dieser Maßnahmen entsprechend der tatsächlichen Zahlungen zur Verfügung zu haben. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird allein durch die nicht mehr eingehenden Gewerbesteuereinzahlungen deutlich sinken. Deutlich wird dieses bereits bei einer Betrachtung der ersten 4 Monate in 2019, verglichen mit 2020. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit ist bereits jetzt um 3 Mio. € niedriger. Die Verwaltung wird daher im Verlauf der Gremienberatungen insbesondere Vorschläge zur Entlastung des Investitionshaushaltes vorlegen.

 

Eine aktuelle Nachtragshaushaltssatzung, eine Investitionsübersicht, Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen wird mit den zusammengeführten Veränderungslisten zum Finanzausschuss vorgelegt werden.  


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und die nach dem Ergebnis der Beratungen erstellte Nachtragshaushaltssatzung werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.