Sachverhalt / Begründung:
Nach § 115 Abs. 2 NKomVG ist unverzüglich
eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz
Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und
der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht
werden kann. Das gilt entsprechend, wenn sich ein bereits in der
Haushaltssatzung ausgewiesener Fehlbetrag voraussichtlich erheblich erhöhen
wird.
Die geltende Haushaltssatzung weist für das
laufende Haushaltsjahr 2020 im Ergebnishaushalt einen planmäßigen Fehlbetrag in
Höhe von 1.417.300 € aus. Der 1. Nachtragshaushalt 2020 wird durch die
Auswirkungen der Corona-Krise notwendig.
Erhebliche Einnahmeausfälle sind insbesondere
bei den Steuereinnahmen zu erwarten und erfordern eine Anpassung des
ursprünglichen Haushaltsplanes 2020. Vor diesem Hintergrund sollten alle
geplanten Aufwendungen und auch alle geplanten Investitionen erneut auf ihre
Notwendigkeit und Durchführbarkeit überprüft werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich die
voraussichtlichen Einnahmeausfälle noch nicht abschließend schätzen. Die
aufgrund der Pandemie zu erwartenden Rückgänge bei den für die Besteuerung
maßgeblichen Unternehmensgewinnen haben bereits viele Gewerbesteuerpflichtige
veranlasst, die Herabsetzung der Messbeträge für die
Gewerbesteuervorauszahlungen beim Finanzamt zu beantragen, häufig sogar auf
null. Da diese Entwicklung zurzeit noch nicht abgeschlossen ist, kann gegenwärtig
nur ein Zwischenstand benannt werden, der im Laufe der Gremienberatungen weiter
aktualisiert werden wird. Bereits jetzt liegt die angepasste Einnahmeerwartung
für das laufende Haushaltsjahr bei der Gewerbesteuer rd. 3 Mio. € unter dem
bisher geplanten Ansatz. Weitere Ausfälle sind zu erwarten. Verlässliche
Grundlagen für eine genauere Prognose fehlen, zumal auch die amtliche
Steuerschätzung für den Monat Mai noch nicht vorliegt.
Da es sich somit um einen noch nicht
abgeschlossenen Prozess handelt, können zum Beginn der Beratungen in den
städtischen Gremien auch noch keine Gesamtergebnis- und
Gesamtinvestitionszahlen als Planzahlen des Nachtragshaushaltes vorgelegt
werden. Stattdessen werden die Vorschläge der Verwaltung in Form von
Veränderungslisten für die Teilhaushalte zu den Beratungen in den
Fachausschüssen vorgelegt und zur Sitzung des Finanzausschusses mit den
Beratungsergebnissen zusammengeführt.
Für das zu erwartende Jahresergebnis 2020
bedeutet das, dass der Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme der
Rücklage erfolgen kann. Grundsätzlich ist die bestehende Rücklage aus
ordentlichen Ergebnissen (Stand 31.12.2019 rd. 13,3 Mio. €), die als
kalkulatorische Größe nicht mit dem Stand der Liquidität verwechselt werden
darf, dafür vorgesehen, Schwankungen zwischen den Haushaltsjahren
auszugleichen. Aufgrund der verhältnismäßig guten Ergebnisse der Vorjahre und
des daraus resultierenden Rücklagenbestandes wird der Ausgleich im
Jahresergebnis trotz des zu erwartenden erheblichen Fehlbetrags im Ergebnishaushalt
2020 letztlich möglich sein.
Besonderes Augenmerk verlangt aber der
Finanzhaushalt mit den darin veranschlagten Investitionen. Konnte in der
Vergangenheit auf Kreditermächtigungen für Investitionen aufgrund eines guten
Liquiditätsbestandes teilweise verzichtet werden, so wird der für das laufende
Haushaltsjahr zu erwartende Rückgang der Einnahmen die Finanzierung von
Investitionen erheblich belasten. Hinzu kommt, dass einige Investitionen
aufgrund der Krise nicht in dem bisher geplanten Zeitraum durchzuführen sind.
Um noch höhere investive Haushaltsausgabereste zu vermeiden und damit den
Grundsatz der Kassenwirksamkeit Rechnung zu tragen, sollten Investitionen, die
2020 nicht mehr zahlungswirksam werden, im Haushaltsplan 2021 neu veranschlagt
werden. Dieses ist insbesondere wichtig, um den Kreditaufnahmebedarf dieser
Maßnahmen entsprechend der tatsächlichen Zahlungen zur Verfügung zu haben. Der
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird allein durch die nicht mehr
eingehenden Gewerbesteuereinzahlungen deutlich sinken. Deutlich wird dieses
bereits bei einer Betrachtung der ersten 4 Monate in 2019, verglichen mit 2020.
Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit ist bereits jetzt um 3 Mio. €
niedriger. Die Verwaltung wird daher im Verlauf der Gremienberatungen
insbesondere Vorschläge zur Entlastung des Investitionshaushaltes vorlegen.
Eine aktuelle Nachtragshaushaltssatzung, eine
Investitionsübersicht, Schuldenübersicht und eine Übersicht über die
Verpflichtungsermächtigungen wird mit den zusammengeführten Veränderungslisten
zum Finanzausschuss vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Der 1.
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und die nach dem Ergebnis der
Beratungen erstellte Nachtragshaushaltssatzung werden in Gestalt der
fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.