Sachverhalt / Begründung:
Die von der Einziehung betroffene Wegefläche wird in der Anlage kenntlich
gemacht.
Dieser Bereich des Weges wurde durch Beschluss des Verwaltungsausschusses
der Stadt Bramsche vom 15.10.2015 dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet.
Die noch verbleibende Fläche von etwa 107m² wurde eingeschränkt als
Fußweg gewidmet.
Diese Zweckbestimmung ist durch Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form
eines Wegerechtes bei Verkauf an einen
zukünftigen Eigentümer auch weiterhin zu erhalten. Die direkt betroffenen
Anlieger wurden im Vorverfahren schriftlich über die beabsichtigte Einziehung
informiert, und konnten bis zum 30.09.2019 ihre Bedenken vorbringen. Da bis zum
Ablauf dieser Frist keine entsprechende Nachricht eingegangen ist, kann das als
Zustimmung gewertet werden.
Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine
Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für
ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als
Baulastträger ist gegeben.
Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0690 wurde vom
Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 beschlossen. Der
Beschluss wurde am 04.12.2019 in den
Bramscher Nachrichten öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die
Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Wegefläche
innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 04.03.2020 im Rathaus der
Stadt Bramsche, Hasestraße 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der
allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.
Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.
Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens
jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich
entzogen wird.
Beschlussvorschlag:
Ein ca. 98m² großer Teilbereich am östlichen Ende des im Straßenbestandsverzeichnis von Engter unter der Nr. 130 eingetragenen Weges, bestehend aus dem Flurstück 16/46 der Flur 8, Gemarkung Engter, wird gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen.