Betreff
Einziehung eines Teilbereiches einer Wegefläche im Ortsteil Engter
Vorlage
WP 16-21/0782
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die von der Einziehung betroffene Wegefläche wird in der Anlage kenntlich gemacht.

Dieser Bereich des Weges wurde durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bramsche vom 15.10.2015 dem öffentlichen Verkehr  uneingeschränkt gewidmet.

Die noch verbleibende Fläche von etwa 107m² wurde eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Diese Zweckbestimmung ist durch  Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechtes  bei Verkauf an einen zukünftigen Eigentümer auch weiterhin zu erhalten. Die direkt betroffenen Anlieger wurden im Vorverfahren schriftlich über die beabsichtigte Einziehung informiert, und konnten bis zum 30.09.2019 ihre Bedenken vorbringen. Da bis zum Ablauf dieser Frist keine entsprechende Nachricht eingegangen ist, kann das als Zustimmung gewertet werden. 

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0690 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 beschlossen. Der Beschluss  wurde am 04.12.2019 in den Bramscher Nachrichten öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Wegefläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 04.03.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestraße 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ein ca. 98m² großer Teilbereich am östlichen Ende des im Straßenbestandsverzeichnis von Engter unter der Nr. 130 eingetragenen Weges, bestehend aus dem Flurstück 16/46 der Flur 8, Gemarkung Engter, wird gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen.