Betreff
Bebauungsplan Nr. 87 "Blankenburger Straße", 1.Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0748
Vorlage
WP 16-21/0781
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0748 hat der Verwaltungssauschuss der Stadt Bramsche nach erfolgter Vorberatung durch den Ortsrat Epe und den Ausschuss für Stadtentwicklung   und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 23.01.2020 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Blankenburger Straße“, 1. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Planverfahren erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht angewendet. Ferner wurde von der der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2020 die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens 11.03.2020 zum Planentwurf und Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 10.02.2020 bis einschließlich 11.03.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Zeitgleich waren die Unterlagen zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntnachungen einsehbar. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Private Anregungen oder Hinweise sind nicht eingegangen.

 

Mit der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“ wird die Voraussetzung für die Ergänzung der vorhandenen Wohnbebauung geschaffen und somit der unvermindert großen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung getragen.

 

Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“ in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung einschließlich der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.