- Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0748
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP
16-21/0748 hat der Verwaltungssauschuss der Stadt Bramsche nach erfolgter
Vorberatung durch den Ortsrat Epe und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 23.01.2020
die Aufstellung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Blankenburger
Straße“, 1. Änderung, einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Planverfahren erfolgte im vereinfachten
Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB
wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht angewendet. Ferner wurde von der der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2020 die Gelegenheit
gegeben, sich bis spätestens 11.03.2020 zum Planentwurf und Begründung zu
äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 10.02.2020 bis
einschließlich 11.03.2020 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 –
Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Zeitgleich waren die Unterlagen
zum Planverfahren unter www.stadt-bramsche.de/Bekanntnachungen
einsehbar. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange. Private Anregungen oder Hinweise sind nicht
eingegangen.
Mit der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 87
„Blankenburger Straße“ wird die Voraussetzung für die Ergänzung der vorhandenen
Wohnbebauung geschaffen und somit der unvermindert großen Nachfrage nach
Wohnraum Rechnung getragen.
Nach Prüfung des Abwägungsmaterials wird
empfohlen, die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“ in
der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“
beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 87 „Blankenburger Straße“, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB
in der vorliegenden Fassung einschließlich der dazugehörigen Begründung als
Satzung beschlossen.