Sachverhalt / Begründung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche ist die zu
überplanende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es erfolgt
eine Änderung der "Fläche für die Landwirtschaft" in eine
"Sonderbaufläche" mit der Zweckbestimmung "Schulische und
frühkindliche Bildungseinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der
Landwirtschaft" sowie „ökologische Landwirtschaft“ und einer Fläche
"für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft" mit einer Gesamtflächengröße von ca. 3,15 ha.
Als Sonderbauflächen sind im Flächennutzungsplan solche Gebiete
darzustellen, die sich von den sonstigen Bauflächenkategorien des § 1 Abs.1
BauNVO (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen)
wesentlich unterscheiden. Bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im FNP muss
zwingend deren allgemeine Zweckbestimmung angegeben werden. Bei der Darlegung
der allgemeinen Zweckbestimmung ist die Gemeinde nicht an die
Bauflächenkategorien der BauNVO gebunden. Sie kann die Begriffsbestimmung anhand
der angestrebten Nutzungsstruktur der Sonderbaufläche frei wählen.
Die besondere Zweckbestimmung erschließt sich aus der Kombination der
vorwiegend ausgeübten ökologischen Landnutzung mit den geplanten „Schulischen
und frühkindlichen Bildungseinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der
Landwirtschaft“.
Parallel zur
Flächennutzungsplanänderung wurde der Bebauungsplan 167 „Gemeinschaftsstiftung
Hof Pente“, mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Bei der Aufstellung
eines Bebauungsplanes sind die Flächen aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8
Abs. 2 Satz 1 zu entwickeln. Diesem Entwicklungsgebot wurde mit der Umsetzung
der 38. Flächennutzungsplanänderung entsprochen.
Im Rahmen der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0386 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt in öffentlicher Sitzung am 28.05.2018 die Aufstellung der 38.
Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente beschlossen.
Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom
13.06.2019 bis einschl. 15.07.2019 durchgeführt. Am 12.06.2019 fand außerdem
eine Informations- und Erörterungs-versammlung im Rathaus der Stadt Bramsche
statt.
Mit Schreiben und
email vom 17.06.2019 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum
17.07.2019 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.
Mit der
Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0704 hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 28.11.2019 die öffentliche Auslegung der 38.
Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente einschließlich Begründung und
Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach
Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am
04.12.2019 und E-Mail vom 12.12.2020 wurde den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum
13.01.2020 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung zusammen
mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller
artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom
12.12.2019 bis einschl. 13.01.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der gesamte Bereich
befindet sich im Landschaftsschutzgebiet OS 50, „Wiehengebirge und Nördliches
Osnabrücker Hügelland“ vom 01.11.2009, in einer Pufferzone. Nördlich grenzt die
Kernzone des Landschaftsschutzgebietes an. Aus diesem Grunde musste ein
Löschungsverfahren innerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt werden. Die geplante Änderung der Verordnung zum
Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Osnabrück OS 50 („Wiehengebirge und
Nördliches Osnabrücker Hügelland“) vom 28. Sept. 2009 im Gebiet der Stadt
Bramsche, Ortsteil Pente wurde mit der Vorlage VO/2020/656 am 30. Januar 2020
in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landkreises Osnabrück
mehrheitlich angenommen und wird vorrausichtlich am 09. März 2020 im Kreistag
entschieden.
Nach Prüfung und
Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 38.
Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente, in der vorliegenden Fassung,
einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.
Im Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan wurden inhaltlich keine Änderungen vorgenommen,
lediglich das Datum angepasst. Aus diesem Grunde wird der Umweltbericht nicht
an die Vorlage angehängt gleiches trifft für die Planunterlage zu. Die
Unterlagen sind zu finden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
28.11.2019. Auf Anfrage können die Unterlagen nochmals zugestellt
werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des
Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten
Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend
der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage
aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.
2. Das gemeindliche
Aufstellungsverfahren zur 38. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente mit
Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss
abgeschlossen.