Betreff
38. Flächennutzungsplanänderung - Ortsteil Pente - Feststellungsbeschluss - Bezugsvorlagen: WP 16-21/0386, WP 16-21/0704
Vorlage
WP 16-21/0772
Aktenzeichen
61-20-38
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche ist die zu überplanende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es erfolgt eine Änderung der "Fläche für die Landwirtschaft" in eine "Sonderbaufläche" mit der Zweckbestimmung "Schulische und frühkindliche Bildungseinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der Landwirtschaft" sowie „ökologische Landwirtschaft“ und einer Fläche "für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft" mit einer Gesamtflächengröße von ca. 3,15 ha.

 

Als Sonderbauflächen sind im Flächennutzungsplan solche Gebiete darzustellen, die sich von den sonstigen Bauflächenkategorien des § 1 Abs.1 BauNVO (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) wesentlich unterscheiden. Bei der Darstellung einer Sonderbaufläche im FNP muss zwingend deren allgemeine Zweckbestimmung angegeben werden. Bei der Darlegung der allgemeinen Zweckbestimmung ist die Gemeinde nicht an die Bauflächenkategorien der BauNVO gebunden. Sie kann die Begriffsbestimmung anhand der angestrebten Nutzungsstruktur der Sonderbaufläche frei wählen.

 

Die besondere Zweckbestimmung erschließt sich aus der Kombination der vorwiegend ausgeübten ökologischen Landnutzung mit den geplanten „Schulischen und frühkindlichen Bildungseinrichtungen mit ökologischem Schwerpunkt in der Landwirtschaft“.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde der Bebauungsplan 167 „Gemeinschaftsstiftung Hof Pente“, mit örtlichen Bauvorschriften aufgestellt. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Flächen aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 zu entwickeln. Diesem Entwicklungsgebot wurde mit der Umsetzung der 38. Flächennutzungsplanänderung entsprochen.

 

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0386 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 28.05.2018 die Aufstellung der 38. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente beschlossen.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 13.06.2019 bis einschl. 15.07.2019 durchgeführt. Am 12.06.2019 fand außerdem eine Informations- und Erörterungs-versammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben und email vom 17.06.2019 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 17.07.2019 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0704 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 die öffentliche Auslegung der 38. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 04.12.2019 und E-Mail vom 12.12.2020 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 13.01.2020 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht zu äußern. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom 12.12.2019 bis einschl. 13.01.2020 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der gesamte Bereich befindet sich im Landschaftsschutzgebiet OS 50, „Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland“ vom 01.11.2009, in einer Pufferzone. Nördlich grenzt die Kernzone des Landschaftsschutzgebietes an. Aus diesem Grunde musste ein Löschungsverfahren innerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt werden.  Die geplante Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Landkreis Osnabrück OS 50 („Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland“) vom 28. Sept. 2009 im Gebiet der Stadt Bramsche, Ortsteil Pente wurde mit der Vorlage VO/2020/656 am 30. Januar 2020 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie des Landkreises Osnabrück mehrheitlich angenommen und wird vorrausichtlich am 09. März 2020 im Kreistag entschieden.  

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 38. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente, in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.

 

Im Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wurden inhaltlich keine Änderungen vorgenommen, lediglich das Datum angepasst. Aus diesem Grunde wird der Umweltbericht nicht an die Vorlage angehängt gleiches trifft für die Planunterlage zu. Die Unterlagen sind zu finden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.11.2019. Auf Anfrage können die Unterlagen nochmals zugestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

2.       Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 38. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Pente mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.