Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen von ihnen benannte Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitglieds in der Vertretung endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet. Die FDP-Fraktion hat die im vorstehenden Beschlussvorschlag aufgeführte Nachfolgebesetzung für Herrn Jan Beinke angezeigt.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG hat der Rat die Änderung der Besetzung des Ausschusses durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt folgende Änderung der Besetzung des Ausschusses für Soziales und Sport gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest:
An die Stelle von Herrn Jan Beinke tritt als Mitglied des Ausschusses für Soziales und Sport Frau Anke Wittemann.