Sachverhalt / Begründung:
Die bestehenden Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten in
Bramsche sind größtenteils bereits über 25 Jahre alt. Im Laufe der Jahre hat
sich herausgestellt, dass eine Reihe von Fragen nicht klar geregelt ist. Zudem
haben sich seit damals viele Veränderungen in der Praxis des Betriebs von
Kindertagesstätten ergeben, die beim Abschluss der alten Verträge noch nicht
absehbar waren und die einer detaillierteren Regelung bedürfen. Aufgrund der
guten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und der Stadt haben sich viele offene
Fragen in der Praxis einvernehmlich lösen lassen. In manchen Punkten ist jedoch
der Bedarf nach klarstellenden Regelungen deutlich geworden. Beispielhaft sei
hier das Fehlen bestimmter und mit Rechtsfolgen versehener Fristen für die Vorlage von Defizitabrechnungen
genannt, das vor wenigen Jahren zu erheblichen Nachzahlungen von Defizitzuschüssen für mehrere
vorangegangene Jahre zu Lasten der Stadt geführt hat.
Da die Situation in den meisten anderen Städten und Gemeinden des
Landkreises vergleichbar ist, hat sich die von der Bürgermeisterkonferenz
eingesetzte ständige Arbeitsgruppe Bildung und Betreuung von Kindern im Alter
von 0 bis 13 Jahren, in der die Stadt Bramsche in Person des Vorlagenverfassers
mitwirkt, der Sache angenommen und
einen Arbeitskreis gebildet, der einen
neuen einheitlichen Vertragsrahmen entworfen hat. Da eine Änderung bestehender
Verträge nur einvernehmlich erfolgen kann, waren an dieser Arbeitsgruppe neben
Vertretern der Städte Bramsche, Melle und Georgsmarienhütte auch Vertreter der beiden größten Trägerorganisationen von
Kindertagesstätten im Landkreis Osnabrück beteiligt, nämlich das evangelische
Kirchenamt Osnabrück und das Bischöfliche Generalvikariat.
Das in mehreren Monaten
entwickelte anliegende Muster für die Vertragsgestaltung von
Trägerverträgen ist nach abschließender Beratung in der Arbeitsgruppe Bildung
und Betreuung der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und in ihrer Sitzung am
04.12.2019 den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück für
die Neufassung der Trägerverträge empfohlen worden. Es trägt den
unterschiedlichen Konstellationen der Trägerschaft Rechnung (z. B. reine
Betriebsträgerschaft oder auch Gebäudeeigentum des Trägers) und kann so den
jeweiligen Verhältnissen entsprechend angepasst werden.
Die Gremien der evangelischen und der katholischen Kirche haben dem
neuen Vertragsstandard bereits zugestimmt bzw. werden, soweit sie nicht selbst
Träger der Kindertagesstätten sind, ihren Mitgliedsgemeinden die Umstellung der
Verträge auf den neuen Vertragsstandard empfehlen. Den übrigen Trägern von
Kindertagesstätten soll die Umstellung der Verträge ebenfalls angeboten werden.
Selbstverständlich soll der neue Vertragsstandard auch bei eventuellen
Neuabschlüssen von Trägerverträgen zugrunde gelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern von Kindertagesstätten in Bramsche eine Umstellung der bestehenden Trägerverträge auf den anliegend dargestellten neuen Vertragsstandard zu vereinbaren.