Betreff
Neuer Vertragsstandard für Kindertagesstätten-Trägerverträge
Vorlage
WP 16-21/0758
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die bestehenden Verträge mit den Trägern von Kindertagesstätten in Bramsche sind größtenteils bereits über 25 Jahre alt. Im Laufe der Jahre hat sich herausgestellt, dass eine Reihe von Fragen nicht klar geregelt ist. Zudem haben sich seit damals viele Veränderungen in der Praxis des Betriebs von Kindertagesstätten ergeben, die beim Abschluss der alten Verträge noch nicht absehbar waren und die einer detaillierteren Regelung bedürfen. Aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den Trägern und der Stadt haben sich viele offene Fragen in der Praxis einvernehmlich lösen lassen. In manchen Punkten ist jedoch der Bedarf nach klarstellenden Regelungen deutlich geworden. Beispielhaft sei hier das Fehlen bestimmter und mit Rechtsfolgen versehener  Fristen für die Vorlage von Defizitabrechnungen genannt, das vor wenigen Jahren zu erheblichen Nachzahlungen  von Defizitzuschüssen für mehrere vorangegangene Jahre zu Lasten der Stadt geführt hat.

Da die Situation in den meisten anderen Städten und Gemeinden des Landkreises vergleichbar ist, hat sich die von der Bürgermeisterkonferenz eingesetzte ständige Arbeitsgruppe Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren, in der die Stadt Bramsche in Person des Vorlagenverfassers mitwirkt,  der Sache angenommen und einen  Arbeitskreis gebildet, der einen neuen einheitlichen Vertragsrahmen entworfen hat. Da eine Änderung bestehender Verträge nur einvernehmlich erfolgen kann, waren an dieser Arbeitsgruppe neben Vertretern der Städte Bramsche, Melle und Georgsmarienhütte auch Vertreter der  beiden größten Trägerorganisationen von Kindertagesstätten im Landkreis Osnabrück beteiligt, nämlich das evangelische Kirchenamt Osnabrück und das Bischöfliche Generalvikariat.

Das in mehreren Monaten  entwickelte anliegende Muster für die Vertragsgestaltung von Trägerverträgen ist nach abschließender Beratung in der Arbeitsgruppe Bildung und Betreuung der Bürgermeisterkonferenz vorgestellt und in ihrer Sitzung am 04.12.2019 den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück für die Neufassung der Trägerverträge empfohlen worden. Es trägt den unterschiedlichen Konstellationen der Trägerschaft Rechnung (z. B. reine Betriebsträgerschaft oder auch Gebäudeeigentum des Trägers) und kann so den jeweiligen Verhältnissen entsprechend angepasst werden.

Die Gremien der evangelischen und der katholischen Kirche haben dem neuen Vertragsstandard bereits zugestimmt bzw. werden, soweit sie nicht selbst Träger der Kindertagesstätten sind, ihren Mitgliedsgemeinden die Umstellung der Verträge auf den neuen Vertragsstandard empfehlen. Den übrigen Trägern von Kindertagesstätten soll die Umstellung der Verträge ebenfalls angeboten werden. Selbstverständlich soll der neue Vertragsstandard auch bei eventuellen Neuabschlüssen von Trägerverträgen zugrunde gelegt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern von Kindertagesstätten in Bramsche eine Umstellung der bestehenden Trägerverträge auf den anliegend dargestellten neuen Vertragsstandard zu vereinbaren.