Betreff
Mandatsverlust durch Verlust der Wählbarkeit im Ortsrat Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0742
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Herr Dr. Hilmar Franke hat seit dem 01.11.2019 keinen Wohnsitz im Ortsteil Bramsche mehr. Zu den Voraussetzungen der Wählbarkeit gehört gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) das Vorliegen eines Wohnsitzes in der Kommune bzw. in entsprechender Anwendung für den Ortsrat, ein Wohnsitz im entsprechenden Ortsteil.

 

Durch seinen Wegzug aus dem Gebiet des Ortsteils Bramsche hat Herr Dr. Franke somit seine Wählbarkeit für den Ortsrat Bramsche verloren.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.

 

Da bei der Ortsratswahl 2016 für den Wahlvorschlag Bündnis 90 / Die Grünen kein weiterer Nachrücker für den Wahlbereich 1 (Bramsche-Mitte) gewählt worden ist, bleibt der Sitz im Ortsrat unbesetzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft des Ortsratsmitglieds Herr Dr. Hilmar Franke durch Verlust der Wählbarkeit nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.