Sachverhalt / Begründung:
Als Anlage legt die Verwaltung den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Begründung:
Aufgabe der Stadt ist es, für ein bedarfsgerechtes Angebot an Regelplätzen
in Kindertagesstätten zu sorgen. Die Stadt tut dies seit Jahren erfolgreich mit
vielen freien Trägern von Kindertagesstätten und mit erheblichem Aufwand,
sowohl im investiven Bereich als auch bei der Betriebskostenfinanzierung. Darüber hinaus unterstützt die Stadt
besondere Betreuungsangebote, die von Vereinen und Elterninitiativen getragen
werden, durch eine Bezuschussung der Betriebskosten. Dazu gehören der
Waldkindergarten in Pente, der Waldorfkindergarten in Evinghausen und die
kleine Kindertagesstätte in Epe.
Es kann dagegen nicht Aufgabe der Stadt sein, selbst – so der
Beschlussvorschlag des Antrags – eine neue Einrichtung zu schaffen, die
außerhalb des Regelangebotes liegt und für die ein dauerhafter Bedarf nicht
belegt werden kann. Insbesondere ist eine erhebliche Investition im
sechsstelligen Bereich, wie sie ausweislich der Anlage zum Antrag beabsichtigt
ist, und die im Übrigen in keiner Weise durch Planungen und Kostenschätzungen
konkretisiert ist, angesichts der ohnehin bereits den städtischen Haushalt
belastenden Investitionen im Kindergartenbereich nicht vertretbar.
Allenfalls käme eine Bezuschussung von Betriebskosten in Frage, sofern
ein freier Träger in eigener Initiative eine solche Einrichtung schaffen
möchte, die dafür notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung einer
Betriebsgenehmigung durch das Land erfüllt und eine ausreichende Nachfrage
nachweist. Da außerhalb der Regelbetreuung liegende Angebote häufig nur durch
überörtliche Nachfrage tragfähig sind,
könnte eine Betriebskostenbezuschussung auch nur anteilig für Kinder aus
Bramsche erfolgen, wie dies auch beim Waldorfkindergarten Evinghausen und beim
Waldkindergarten Pente der Fall ist. Hierzu liegt zurzeit jedoch kein Antrag
eines freien Trägers vor.