Sachverhalt / Begründung:
Der Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2020 besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, dem
Investitionsplan und der Stellenübersicht. Hierbei ist zu bemerken, dass der
Personalrat der Stadt Bramsche über die Stellenübersicht informiert worden ist
und die Zustimmung erteilt hat.
Der Erfolgsplan schließt mit einem
Unternehmensgewinn von 607 T€. Der Vermögensplan beinhaltet eine
Darlehensaufnahme von 722 T€.
Die WIBERA, Wirtschaftsberatung Düsseldorf,
hat unter Berücksichtigung der geplanten Kosten und Mengenanteile für das
Wirtschaftsjahr 2020 eine Gebührenkalkulation durchgeführt. Neben den reinen
Kostenansätzen des Jahres 2020 wurden auch Gebührenüber- und
Gebührenunterdeckungen aus den Vorjahren in die ab 01.01.2020 gültigen
Gebührensätze eingerechnet. Wie in der Betriebsausschusssitzung am 05. November
2019 vorgestellt wurde bei der kalkulatorischen Abschreibung nunmehr auf
Wiederbeschaffungszeitwerte abgestellt, um die Substanzerhaltung des
Eigenbetriebes zu stärken. Weiterhin
musste eine Aktualisierung des kalkulatorischen Zinssatzes berücksichtigt
werden. Dieser liegt in der Planungsperiode 2020 nunmehr bei 3,56 % (3,69 % für
2019).
Der durch das NKAG (Niedersächsische
Kommunalabgabengesetz) vorgeschriebene Zeitrahmen zum Ausgleich der Kostenüber-
und Kostenunterdeckungen ist bei Erstellung des vorliegenden Wirtschaftsplans
eingehalten worden.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan 2020 für den
Abwasserbeseitigungsbetrieb der Stadt Bramsche wird in beigefügter Fassung
beschlossen.
Zum Ausgleich des Vermögensplans
ist eine Darlehensaufnahme von 722 T€ vorgesehen. Diese wird jedoch nur
erfolgen, wenn die im Investitionsplan aufgeführten Maßnahmen auch tatsächlich
zur Ausführung kommen und liquide Mittel nicht in ausreichender Höhe zur
Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2020 wird auf 500 T€ festgesetzt.