Sachverhalt / Begründung:
Mit
Hilfe der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen
Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 05. Juni 2019 will die Bundesregierung die
Förderung des kommunalen Klimaschutzes fortsetzen, der bereits seit 2008 im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU gefördert wird. Gem. der
o.g. Richtlinie werden sowohl die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch
KlimaschutzmanagerInnen, als auch die Umsetzung von Maßnahmen gefördert. Der
Bürgermeister hat bei Einbringung des Haushaltes dargestellt, dass die Stadt
Bramsche der Förderung von Klimaschutzprojekten in den kommenden Jahren breiten
Raum geben will.
Aufgabe:
Klimaschutzkonzepte
nach der o.g. Richtlinie (Anlage) müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele
und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit
auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen.
Klimaschutzkonzepte sind unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu
erstellen und haben u.a. eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse,
Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes
Instrument zum Controlling und Management zu enthalten.
Klimaschutzmanagerinnen
und –manager tragen die
Gesamtverantwortung für die Erstellung und auch die Umsetzung eines
Klimaschutzkonzeptes. Die Erstellung selbst ist sinnvollerweise –da
förderfähig- extern zu vergeben. Der Klimaschutzmanager/die –managerin
koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit
verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Weiterhin
informieren sie verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und
Umsetzung des Projektes und initiieren Prozesse und Projekte für die
übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/die KlimaschutzmanagerIn
soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information und Öffentlichkeitsarbeit,
Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung, aber auch durch Management die
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes als Gesamtkonzept und einzelner Klimaschutzmaßnahmen
unterstützen und initiieren. Dadurch sollen verstärkt Klimaschutzaspekte in die
Verwaltungsabläufe des jew. Antragstellers eingebracht werden.
Fördergegenstand und –umfang:
Zu
den Details des vorstehend beschriebenen Förderschwerpunktes ist auf Pkt. 2.7
der als Anlage beigefügten Richtlinie zu verweisen. Die Art und der Umfang der
Förderung sind unter Pkt. 5 dargestellt. Zuwendungsempfänger wäre die Stadt
Bramsche, die auch Anstellungsbehörde für den/die KlimaschutzmanagerIn sein
muss. Die externe Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes schlägt mit ca. €
50.000 zu Buche. Diese Kosten sind mit 65 % förderfähig. Das Klimaschutzkonzept
ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes einzureichen.
Der/die KlimaschutzmanagerIn ist als befristete Stelle für 2 Jahre mit 65 % der
Personalkosten förderfähig. Für eine Anschlussbeschäftigung von weiteren drei
Jahren ist eine Förderung von 40 % möglich. Ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis wie für die Beantragung nach Förderschwerpunkt 2.7.1
wird im Stellenplan nicht dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
Kosten von rd. € 50.000,- hat die Stadt unter Berücksichtigung einer
Förderquote von 65 % einen Kostenanteil von rd. € 17.500,- zu tragen, der
allerdings auf zwei Haushaltsjahre (2020 und 2021) aufzuteilen ist, somit € 8.750,-/a. Für die Beschäftigung
eines Klimaschutzmanagers ist von jährlichen Bruttopersonalkosten von ca. €
60.000,- auszugehen. Bei einer Förderung von 65 % verbleibt ein jährlicher Eigenanteil
von € 21.000,-. Da für 2021 nur von
einem halben Jahr Beschäftigung bei der Stadt auszugehen ist, hat die
Verwaltung nur anteilige Personalkosten veranschlagt (Haushaltsentwurf, S. 340,
Zeile 13) und eine Erstattung (Förderung) von € 19.500,-. Die Darstellung der Zahlen berücksichtigt noch nicht eine Aufteilung der Kosten
zwischen Stadt und Stadtwerken Bramsche, da der/die KlimaschutzmanagerIn
Aufgaben des Klimaschutzmanagements auch bei den Stadtwerken wahrnehmen soll.
Arbeitsorganisation/-inhalte
Der/die
KlimaschutzmanagerIn soll bei der Stadt Bramsche befristet beschäftigt werden
und organisatorisch dem Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, hier: Abt.
Tiefbau, zugeordnet werden. Ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes ist auch
der Mobilitätsbereich. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit als Klimaschutzmanager
soll der/die Beschäftigte daher auch Leistungen im Sachgebiet „ÖPNV und Mobilität“
für die Stadtwerke Bramsche GmbH erbringen, als da wären
- Weiterentwicklung der
Mobilität in Richtung Elektromobilität, Car-Sharing
- Ansprechpartner für
ÖPNV und Mobilität
- Mobilitätsmanager der
Stadtwerke mit den Aufgaben
(a) Optimierung
des ÖPNV-Angebotes,
(b) Prüfung
von Bedarf und Machbarkeit mögl. zus. ÖPNV-Angebote incl. Evaluation mögl.
Versuchsangebote
(c) Ansprechpartner
für PLANOS, Verkehrsunternehmen, Politik und Bürger
(d) Verzahnung
von ÖPNV und E-Mobilität
(e) Entwicklung
und Umsetzung von Car-Sharing-Angeboten
(f) Angebotsmarketing
für neue Mobilitätsangebote
Für
die Stadt Bramsche hat der/die KlimaschutzmanagerIn zuvorderst das integrierte
Klimaschutzkonzept (IKK) aufzustellen und nachfolgend umzusetzen. Die Inhalte
des IKK sind am Anfang der Vorlage dargestellt bzw. Gegenstand der beigefügten
Richtlinie, der/die KlimaschutzmanagerIn ist für die möglichst umfassende Realisierung
des Konzeptes verantwortlich. Die Aufstellung und Umsetzung des IKK berührt
sämtliche Inhalte der räumlichen Planung, und zwar Hochbau, Tiefbau und
Verkehrsplanung, Stadtplanung und –entwicklung sowie Umweltschutz. Die v.g. Stichworte werden nicht
weiter ausgeführt, hier sei nur der Hinweis auf die Wichtigkeit der
Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten
bei der Entwicklung zukünftiger Bauflächen (Stadtumbau West) sowie im
Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erlaubt. Weiterhin beabsichtigt
die Verwaltung, die Inhalte des in Aufstellung befindlichen
Verkehrsentwicklungsplanes in den kommenden Jahren kontinuierlich umzusetzen
(Anfinanzierung unter Produkt 54101 mit € 100.000 in 2020). Dies bedeutet u.a.
und schwerpunktmäßig eine deutliche Veränderung und Aufwertung des jetzigen
Radverkehrsnetzes. Dieses Maßnahmenpaket ist zeit- und kostenaufwendig und nur
unter Zuhilfenahme öffentlicher Förderung, für deren Einwerbung der/die MitarbeiterIn
zuständig wäre, für die Stadt Bramsche entsprechend darstellbar. Die Stadt
Nordhorn hat mit dieser Konstellation sehr gute Erfahrungen gemacht. Zudem
müssen die angedachten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen öffentlich
kommuniziert und (vorher) öffentlich im Fachausschuss beraten werden. Dies
macht eine organisatorische Zuordnung
des/der Klimaschutzmanagers/-managerin an den Fachbereich 4 mit
Anbindung an den Ausschuss für Stadtentwicklung notwendig.
Sinnvollerweise
ist die Stelle mit einem/einer BewerberIn mit einem abgeschlossenen
Fach-/Hochschul-studium der Geo-, Natur- oder Umweltwissenschaften, evtl.
Ingenieurwissenschaften, zu besetzen. Die/derjenige sollte Bezug zu
Umweltthemen haben (Umweltschutz, Energiewirtschaft, Geografie, Naturwissenschaften,
Bauwesen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bewerbermarkt zum jetzigen
Zeitpunkt sehr angespannt ist. Vor diesem Hintergrund ist ein mögliches
Bewerberprofil durch Stadt und
Stadtwerke möglichst breit zu formulieren.
Die
Verwaltung empfiehlt die Aufstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts mit
Schaffung der notwendigen personellen Ressourcen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Bramsche stellt ein Klimaschutzkonzept auf und schafft über die
Einrichtung eines Klimaschutzmanagements die dafür erforderlichen personellen
Rahmenbedingungen.
Die
Verwaltung stellt dem entsprechend Anträge gem. Förderschwerpunkt 2.7.1
„Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“ der nationalen
Klimaschutzinitiative.