Betreff
Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes
Vorlage
WP 16-21/0703
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Hilfe der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ vom 05. Juni 2019 will die Bundesregierung die Förderung des kommunalen Klimaschutzes fortsetzen, der bereits seit 2008 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU gefördert wird. Gem. der o.g. Richtlinie werden sowohl die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch KlimaschutzmanagerInnen, als auch die Umsetzung von Maßnahmen gefördert. Der Bürgermeister hat bei Einbringung des Haushaltes dargestellt, dass die Stadt Bramsche der Förderung von Klimaschutzprojekten in den kommenden Jahren breiten Raum geben will.

Aufgabe:

Klimaschutzkonzepte nach der o.g. Richtlinie (Anlage) müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Klimaschutzkonzepte sind unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zu erstellen und haben u.a. eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management zu enthalten.

Klimaschutzmanagerinnen und –manager  tragen die Gesamtverantwortung für die Erstellung und auch die Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes. Die Erstellung selbst ist sinnvollerweise –da förderfähig- extern zu vergeben. Der Klimaschutzmanager/die –managerin koordiniert alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung, mit verwaltungsexternen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Weiterhin informieren sie verwaltungsintern als auch extern über die Erstellung und Umsetzung des Projektes und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger Akteure. Der/die KlimaschutzmanagerIn soll während seiner/ihrer Tätigkeit durch Information und Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Sensibilisierung und Mobilisierung, aber auch durch Management die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes als Gesamtkonzept und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützen und initiieren. Dadurch sollen verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe des jew. Antragstellers eingebracht werden.

Fördergegenstand und –umfang:

Zu den Details des vorstehend beschriebenen Förderschwerpunktes ist auf Pkt. 2.7 der als Anlage beigefügten Richtlinie zu verweisen. Die Art und der Umfang der Förderung sind unter Pkt. 5 dargestellt. Zuwendungsempfänger wäre die Stadt Bramsche, die auch Anstellungsbehörde für den/die KlimaschutzmanagerIn sein muss. Die externe Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes schlägt mit ca. € 50.000 zu Buche. Diese Kosten sind mit 65 % förderfähig. Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraumes einzureichen. Der/die KlimaschutzmanagerIn ist als befristete Stelle für 2 Jahre mit 65 % der Personalkosten förderfähig. Für eine Anschlussbeschäftigung von weiteren drei Jahren ist eine Förderung von 40 % möglich. Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis wie für die Beantragung nach Förderschwerpunkt 2.7.1 wird im Stellenplan nicht dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Kosten von rd. € 50.000,- hat die Stadt unter Berücksichtigung einer Förderquote von 65 % einen Kostenanteil von rd. € 17.500,- zu tragen, der allerdings auf zwei Haushaltsjahre (2020 und 2021) aufzuteilen ist, somit € 8.750,-/a. Für die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers ist von jährlichen Bruttopersonalkosten von ca. € 60.000,- auszugehen. Bei einer Förderung von 65 % verbleibt ein jährlicher Eigenanteil von € 21.000,-. Da für 2021 nur von einem halben Jahr Beschäftigung bei der Stadt auszugehen ist, hat die Verwaltung nur anteilige Personalkosten veranschlagt (Haushaltsentwurf, S. 340, Zeile 13) und eine Erstattung (Förderung) von € 19.500,-. Die Darstellung der Zahlen berücksichtigt noch nicht eine Aufteilung der Kosten zwischen Stadt und Stadtwerken Bramsche, da der/die KlimaschutzmanagerIn Aufgaben des Klimaschutzmanagements auch bei den Stadtwerken wahrnehmen  soll.

Arbeitsorganisation/-inhalte

Der/die KlimaschutzmanagerIn soll bei der Stadt Bramsche befristet beschäftigt werden und organisatorisch dem Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, hier: Abt. Tiefbau, zugeordnet werden. Ein wichtiger Baustein des Klimaschutzes ist auch der Mobilitätsbereich. Im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit als Klimaschutzmanager soll der/die Beschäftigte daher auch Leistungen im Sachgebiet „ÖPNV und Mobilität“ für die Stadtwerke Bramsche GmbH erbringen, als da wären

  • Weiterentwicklung der Mobilität in Richtung Elektromobilität, Car-Sharing
  • Ansprechpartner für ÖPNV und Mobilität
  • Mobilitätsmanager der Stadtwerke mit den Aufgaben

(a)    Optimierung des ÖPNV-Angebotes,

(b)   Prüfung von Bedarf und Machbarkeit mögl. zus. ÖPNV-Angebote incl. Evaluation mögl. Versuchsangebote

(c)    Ansprechpartner für PLANOS, Verkehrsunternehmen, Politik und Bürger

(d)   Verzahnung von ÖPNV und E-Mobilität

(e)   Entwicklung und Umsetzung von Car-Sharing-Angeboten

(f)     Angebotsmarketing für neue Mobilitätsangebote

Für die Stadt Bramsche hat der/die KlimaschutzmanagerIn zuvorderst das integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) aufzustellen und nachfolgend umzusetzen. Die Inhalte des IKK sind am Anfang der Vorlage dargestellt bzw. Gegenstand der beigefügten Richtlinie, der/die KlimaschutzmanagerIn ist für die möglichst umfassende Realisierung des Konzeptes verantwortlich. Die Aufstellung und Umsetzung des IKK berührt sämtliche Inhalte der räumlichen Planung, und zwar Hochbau, Tiefbau und Verkehrsplanung, Stadtplanung und –entwicklung sowie  Umweltschutz. Die v.g. Stichworte werden nicht weiter ausgeführt, hier sei nur der Hinweis auf die Wichtigkeit der Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten  bei der Entwicklung zukünftiger Bauflächen (Stadtumbau West) sowie im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erlaubt. Weiterhin beabsichtigt die Verwaltung, die Inhalte des in Aufstellung befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes in den kommenden Jahren kontinuierlich umzusetzen (Anfinanzierung unter Produkt 54101 mit € 100.000 in 2020). Dies bedeutet u.a. und schwerpunktmäßig eine deutliche Veränderung und Aufwertung des jetzigen Radverkehrsnetzes. Dieses Maßnahmenpaket ist zeit- und kostenaufwendig und nur unter Zuhilfenahme öffentlicher Förderung, für deren Einwerbung der/die MitarbeiterIn zuständig wäre, für die Stadt Bramsche entsprechend darstellbar. Die Stadt Nordhorn hat mit dieser Konstellation sehr gute Erfahrungen gemacht. Zudem müssen die angedachten und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen öffentlich kommuniziert und (vorher) öffentlich im Fachausschuss beraten werden. Dies macht eine organisatorische Zuordnung  des/der Klimaschutzmanagers/-managerin an den Fachbereich 4 mit Anbindung an den Ausschuss für Stadtentwicklung notwendig.

Sinnvollerweise ist die Stelle mit einem/einer BewerberIn mit einem abgeschlossenen Fach-/Hochschul-studium der Geo-, Natur- oder Umweltwissenschaften, evtl. Ingenieurwissenschaften, zu besetzen. Die/derjenige sollte Bezug zu Umweltthemen haben (Umweltschutz, Energiewirtschaft, Geografie, Naturwissenschaften, Bauwesen). Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bewerbermarkt zum jetzigen Zeitpunkt sehr angespannt ist. Vor diesem Hintergrund ist ein mögliches Bewerberprofil  durch Stadt und Stadtwerke möglichst breit zu formulieren.

Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts mit Schaffung der notwendigen personellen Ressourcen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche stellt ein Klimaschutzkonzept auf und schafft über die Einrichtung eines Klimaschutzmanagements die dafür erforderlichen personellen Rahmenbedingungen.

Die Verwaltung stellt dem entsprechend Anträge gem. Förderschwerpunkt 2.7.1 „Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement“ der nationalen Klimaschutzinitiative.