Betreff
Bebauungsplan Nr. 173 "Am Markt" - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0702
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit Datum vom 31.07.2008 hat der Rat der Stadt Bramsche den Bebauungsplan Nr. 131 „Innenstadt“, sowie den Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung beschlossen. Die Bebauungspläne Nr. 131 und Nr. 132 gingen ursprünglich aus Sanierungsbebauungsplänen des Sanierungsverfahrens „Innenstadt“ hervor. Seinerseits war es Ziel, die Sanierungsziele umzusetzen und eine Angebotsplanung im Hinblick auf die bis zum Ende des Sanierungsverfahrens noch nicht umgesetzten städtebaulichen Ziele zu entwickeln.

 

Ein wesentliches Sanierungsziel war seinerzeit die Gestaltung des Marktplatzes sowie die Realisierung einer angemessenen Marktplatzrandbebauung.

 

Im nördlichen Bereich des neugeschaffenen Marktplatzes konnte die Marktplatzrandbebauung im Rahmen der Stadtsanierung „Innenstadt“ im Wesentlichen realisiert werden. Im südlichen Bereich konnte die Bebauung entlang des Gilkamps bis zur Maschstraße im Rahmen der Stadtsanierung abgeschlossen bzw. nach Abschluss des Verfahrens ergänzt werden.

 

Bis zum heutigen Tag ist es aber nicht gelungen, einen Teil der südlichen Randbebauung zu realisieren. Folglich sind bis dato aus städtebaulicher Sicht Mängel vorhanden, die dazu geführt haben, dass keine zeitgemäße Nutzung mehr stattfinden kann. Dazu gehört der Leerstand der ehemaligen Druckerei sowie der Leerstand und städtebauliche Mißstand im Eckbereich Marktplatz/Gilkamp.

 

Mit Datum vom 07.10.2019 ist durch die Volksbank Bramgau ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 131 „Innenstadt I“ bei der Stadt Bramsche eingegangen. Ferner ist der Bauverwaltung im Vorfeld eine Vorentwurfsplanung über die Bebauung des südlichen Marktplatzrandes eingereicht worden. Dieses Bebauungskonzept ist seitens der Bauverwaltung im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 vorgestellt worden.

 

Der Vorentwurf ist  positiv aufgenommen worden. Er bedarf in den nächsten Wochen und Monaten der weiteren Durcharbeitung. Bei erster Inaugenscheinnahme und Prüfung durch die Bauverwaltung war festzustellen, dass der rechtskräftige Bebauungsplan nicht grundsätzlich, aber in Teilbereichen zu überarbeiten wäre, um das ehemalige Sanierungsziel sowie eine positive Gestaltung der heutigen Situation erreichen zu können. Dies betrifft im Hinblick auf die festgesetzte Geschossigkeit den Eckbereich Marktplatz/Gilkamp. Ferner ist in der Ausschusssitzung ein Vorentwurf zur Umgestaltung des Marktplatzes – hier die eigentliche öffentliche Fläche – vorgestellt worden. Im Rahmen einer Umgestaltung/ Modernisierung der öffentlichen Flächen schlägt die Bauverwaltung eine ergänzende Bebauung im westlichen Abschnitt des Marktplatzes vor, um die städtebaulichen Qualitäten dieser Platzfläche zu erhöhen und den Platz nach Westen baulich abzurunden.  Insofern ist es sinnvoll, den nördlichen Teil des Geltungsbereichs, der sich aus der Anlage ergibt, im Rahmen dieses Änderungsverfahrens mit zu überplanen. Daraus ergibt sich für die Stadt keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt eine Bebauung auf diesen Flächen ohne erneute Änderung des Bebauungsplanes zu realisieren. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 2.576 m².

 

Die Verwaltung empfiehlt den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Ferner wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13 a im beschleunigten Verfahren erfolgt. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des angestrebten Bauvorhabens soll, obwohl hier nicht erforderlich, eine Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgen, in der insbesondere das von Investorenseite projektierte Bauvorhaben an der Südseite des Marktplatzes vorgestellt wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

  1. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2 a BauGB wird abgesehen.

 

  1. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird vorgenommen.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

  1. Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Lageplan dargestellt.

 

  1. Die rechtskräftigen Bebauungspläne „Innenstadt I, Nr. 131“ und „Innenstadt II, Nr. 132“ sollen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 173 „Am Markt“ außer Kraft gesetzt werden.