Betreff
Voranfrage zur Erweiterung der Grube „Achmer“ zum Abbau von Ton in der Stadt Bramsche, Gemarkung Achmer, Flur 25, Flurstück 115/3, 116/2 und 117/3
Antragsteller: Büchter Schieferton GmbH & Co. KG, Bachstr. 62 – 66, 49497 Mettingen
Vorlage
WP 16-21/0697
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Fa. Büchter  Schieferton GmbH & Co. KG betreibt in der Flur 25 der Gemarkung Achmer seit 1990/91 den Abbau von Schieferton. Im Rahmen einer Voranfrage hat sie die Erweiterung des laufenden Abbaus in der Gemarkung Achmer, Flur 25 um die Flurstücke 115/3, 116/2 und 117/3 bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Osnabrück beantragt. Der Antrag liegt der Stadt Bramsche zur Stellungnahme vor. Danach soll die Lagerstätte um ca. 1,5 ha vergrößert werden, um das in den vergangenen Jahrzehnten gewonnene Rohstoffvolumen durch die Erschließung neuer Ressourcen zu ergänzen und damit die Fortführung des Betriebs zu sichern. Dabei ist vorgesehen, die bereits abgebauten Bereiche des laufenden Abbaubetriebes in den kommenden Jahren (bis 2025) abschließend herzurichten. Die Erweiterung der Abbaufläche wird sich demnach nicht negativ auf die Bilanz der für das Projekt in Anspruch genommenen Fläche auswirken, da sich die Abbaufläche in der Gesamtbilanz verkleinern wird. Die aktualisierte Flächenbilanz wird in den Unterlagen zum Genehmigungsantrag für  den Zeitraum der kommenden Jahre dargestellt werden.

 

Im Bereich der Erweiterungsfläche soll der Oberboden mit durchschnittlich 0,50 m abgetragen und in Mieten zwischengelagert werden. Der Abraum von Störschichten (evtl. Sandsteinbank mit wechselhaften Stärken) wird ebenfalls zwischengelagert. Der Abbau des Rohstoffes erfolgt im Trockenabbau mittels Radlader bis zu einer Tiefe von 12 m unter Oberfläche.

 

Für die Rekultivierung ist eine Teilverfüllung mit autochthonem Material und soweit notwendig in Ergänzung mit angefahrenem, unbelastetem Boden (LAGA M20 Z0) vorgesehen. Die Verfüllung  soll von dem Niveau am nördlichen Rand des Abbaus mit Null beginnend bis zu 5 m Auffüllhöhe am südlichen Rand des Erweiterungsbereiches erfolgen.

 

Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Zufahrt im Norden.

 

Nach den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück 2004 liegt die Bodenabbaufläche in einem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Ton). Mit der Festsetzung als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung wird die Abbaufläche als für den Abbau besonders geeignetes, gesamtwirtschaftlich und regionalbedeutsames Gebiet betrachtet, das zur Deckung des Rohstoffbedarfs erforderlich und von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten ist. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen daher mit der jeweils festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche stellt den Bereich als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen da.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, im Falle eines Genehmigungsantrages das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.

 

Im Rahmen des Genehmigungsantrages sollte für den gesamten Abbaubereich einschließlich der bereits abgebauten Flächen ein Rekultivierungsplan vorgelegt werden. Ebenfalls sollte im Rahmen einer Hydrogeologischen Untersuchung der Nachweis darüber erbracht werden, dass mit dem Abbau kein Grundwasser angeschnitten wird.


Beschlussvorschlag:

 

Im Falle eines Genehmigungsantrages wird die Herstellung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 

Im Rahmen des Genehmigungsantrages ist für den gesamten Abbaubereich einschließlich der bereits abgebauten Flächen ein Rekultivierungsplan vorzulegen. Ebenfalls ist im Rahmen einer Hydrogeologischen Untersuchung der Nachweis darüber zu erbringen, dass mit dem Abbauerweiterung kein Grundwasser angeschnitten wird.