Sachverhalt / Begründung:
Der in der Ratssitzung am 01. Oktober 2019
eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 schließt im
Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 51.813.900 € und den
ordentlichen Aufwendungen mit 53.822.300 € unausgeglichen ab.
Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf
des Haushaltsplanes für 2020 -2.008.400 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene
Haushaltsplan 2020 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil
entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 20 Mio. €) vorhanden sind.
Der Finanzhaushalt schließt bei den
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 49.341.300 € und den
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 48.597.000 € ab.
Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
beträgt hiernach 754.300 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2020
reichen somit aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für die Finanzierung der ordentlichen
Tilgungsbeträge für 2020 in Höhe von 2.418.800 € stehen demnach planmäßig nicht
ausreichend Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über
Liquiditätskredite zu finanzieren,
soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.
Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten
betragen 4.695.100 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit
11.120.500 € veranschlagt.
Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten
(Kredite) betragen 6.425.400 € und die Auszahlungen für
Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.418.800 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung
(Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 4.006.600 €.
Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2020
von insgesamt rd. 11.120.500 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 6.425.400
€ erforderlich.
Die Hebesätze bei den Grundsteuern
(Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer
(370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.
Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem
Vorbericht zusammengefasst und erläutert.
Die Empfehlungen der Ortsräte und der
Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung
des Haushaltes 2020 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen
des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses
und des Rates vorgelegt.
Der Haushaltsplan –Entwurf ist über die
Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“,
„Rathaus online“, „Finanzen“ als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt
einsehbar. Zusätzlich wird der Entwurf mit allen Veränderungslisten auch als
pdf-Datei als Anhang zu dieser Vorlage gespeichert.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2020, die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.