Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 01. Oktober 2019 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 51.813.900 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 53.822.300 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2020 -2.008.400 €. Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2020 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 20 Mio. €) vorhanden sind.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 49.341.300 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 48.597.000 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach 754.300 €. Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2020 reichen somit aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2020 in Höhe von 2.418.800 € stehen demnach planmäßig nicht ausreichend Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren,  soweit keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 4.695.100 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 11.120.500 € veranschlagt.

 

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 6.425.400 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) 2.418.800 €. Die planmäßige Netto-Neuverschuldung (Kreditaufnahme abzüglich Tilgungen) beläuft sich demnach auf 4.006.600 €.

 

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2020 von insgesamt rd. 11.120.500 € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 6.425.400 € erforderlich.

 

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 340 v.H., Grundsteuer B = 350 v.H.) und bei der Gewerbesteuer (370 v.H.) bleiben nach der Erhöhung von 2015 unverändert.

 

Alle wesentlichen Inhalte wurden in dem Vorbericht zusammengefasst und erläutert.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte und der Fachausschüsse sowie Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2020 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal, des Verwaltungsausschusses und des Rates vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan –Entwurf ist über die Internetseite der Stadt Bramsche www.stadt-bramsche.de unter der Rubrik „Verwaltung und Politik“, „Rathaus online“, „Finanzen“ als pdf-Datei und als interaktiver Online Haushalt einsehbar. Zusätzlich wird der Entwurf mit allen Veränderungslisten auch als pdf-Datei als Anhang zu dieser Vorlage gespeichert.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2020, die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2023 und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“) werden in Gestalt der fortgeschriebenen Veränderungsliste beschlossen.