Betreff
Absichtserklärung zur Einziehung eines Teilbereiches einer Wegefläche im Ortsteil Engter
Vorlage
WP 16-21/0690
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die von der Einziehung betroffene Wegefläche wird in der Anlage kenntlich gemacht.

Dieser Bereich des Weges wurde durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Bramsche vom 15.10.2015 dem öffentlichen Verkehr  uneingeschränkt gewidmet.

Die noch verbleibende Fläche von etwa 107m² wurde eingeschränkt als Fußweg gewidmet.

Diese Zweckbestimmung bleibt durch die Einräumung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechtes  durch den zukünftigen Eigentümer auch weiterhin erhalten. Die direkt betroffenen Anlieger wurden im Vorverfahren schriftlich über die beabsichtigte Einziehung informiert, und konnten bis zum 30.09.2019 ihre Bedenken vorbringen. Da bis zum Ablauf dieser Frist keine entsprechende Nachricht eingegangen ist, kann das als Zustimmung gewertet werden.  

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

Sollte  die Absicht zur Einziehung erklärt werden, so ist sie mindestens 3 Monate vor der eigentlichen Einziehung ortsüblich bekannt zu machen (Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und auf der Homepage der Stadt Bramsche, und Auslegung zur Einsichtnahme im Rathaus), um jedem, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen oder gar beeinträchtigt fühlt, Gelegenheit zur Einwendung zu geben. Nach der o.g. Mindestfrist sind weitere Beschlüsse derselben Gremien nötig, um das Einziehungsverfahren abzuschließen. Auch dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt  zu machen.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem die Fläche dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beabsichtigt, gemäß § 8 des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) einen ca. 98m² großen Teilbereich am östlichen Ende des im Straßenbestandsverzeichnis von Engter unter der Nr. 130 eingetragenen Weges, bestehend aus dem Flurstück 16/46 der Flur 8, Gemarkung Engter, vollständig einzuziehen. Der anliegende Plan ist Bestandteil des Beschlusses.