Betreff
Einziehung des Weges 7 (4) im Ortsteil Achmer
Vorlage
WP 16-21/0655
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die einzuziehende Fläche wird in den Anlagen schwarz umrandet dargestellt.

 

Die Widmung als Außenbereichsstraße erfolgte mit Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses von Achmer am 16.05.1969, durch Ratsbeschluss vom 14.06.1983 und Bekanntmachung in den Bramscher Nachrichten am 27.06.1983 wurde die Widmung auf den land- u. forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.

 

Der Weg ist seit langem völlig zugewachsen und in der Örtlichkeit nicht mehr als Weg auszumachen, für die Zuwegung zu den umliegenden Grundstücken spielt er keine Rolle mehr.

 

Sämtliche betroffene Grundstückseigentümer haben im Vorverfahren schriftlich ihre Zustimmung zu der Einziehung gegeben.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0514 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 02.03.2019 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenfläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 02.06.2019 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der im Straßenverzeichnis von Achmer unter der Nr. 7 (4) eingetragene, land- u. forstwirtschaftlich gewidmete Weg, bestehend aus dem Flurstück 355 der Flur 1,  Gemarkung Achmer, wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vollständig eingezogen.