Betreff
Einziehung eines Teilbereiches des Weges 7 (2) im Ortsteil Achmer
Vorlage
WP 16-21/0654
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die betroffene Wegefläche wird in den Anlagen schwarz umrandet kenntlich gemacht. Sie erstreckt sich über eine Länge von ca. 400 Metern.

 

Sie wurde im Rahmen der Aufstellung des Straßenbestandsverzeichnisses für Achmer am 16.05.1969 dem land- u. forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet und als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft. Durch Ratsbeschluss vom 20.07.1978 wurde sie „Am Hasenkamp“ benannt. Durch Ratsbeschluss vom 14.06.1983 erfolgte eine Umstufung der Straße in eine Außenbereichsstraße.

 

Durch ein abgeschlossenes Flurbereinigungsverfahren befindet sich die einzuziehende Fläche jetzt auf Privatgrund, der Weg ist zudem in der Örtlichkeit nicht mehr vorhanden. Sämtliche betroffenen Grundstückseigentümer haben im Vorverfahren schriftlich ihre Zustimmung zu der Einziehung gegeben.

 

Die Einziehung einer Straße oder Wegefläche soll nach § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) erfolgen, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat, oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung vorliegen.

Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.

 

Die Zuständigkeit für die Einziehung durch die Stadt Bramsche als Baulastträger ist gegeben.

 

Die Absichtserklärung zur Einziehung laut Vorlage WP 16-21/0508 wurde vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen. Der Beschluss einschließlich des Planausschnittes wurde am 02.03.2019 in den Bramscher Nachrichten bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass die Planunterlagen mit der Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Straßenfläche innerhalb von 3 Monaten, also bis einschließlich 02.06.2019 im Rathaus der Stadt Bramsche, Hasestr. 11, 49565 Bramsche, Zimmer O.53, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden können.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bedenken oder Einwände in dieser Angelegenheit eingegangen, so dass hiermit das Einziehungsverfahren abgeschlossen werden kann.

 

Die Einziehung wird wirksam mit dem Tage der Bekanntmachung, spätestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Teilbereich der Straße „Am Hasenkamp“, eingetragen im Straßenbestandsverzeichnis von Achmer unter der Nummer 7 (2), bestehend aus Teilen der Flurstücke 382/1, 377/1, 376/1, 375, 357/1 und 356, alle Gemarkung Achmer, Flur 1, wird gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) beginnend im Norden ab der östl. Grenze des Flurstücks 352, Flur 1, Gemarkung Achmer, und im Süden endend am Flurstück 271, Flur 26, Gemarkung Achmer, vollständig eingezogen.