Sachverhalt / Begründung:
Das Plangebiet
der vorliegenden 1. Änderung des BBP Nr. 86 „Auf dem Diek“ umfasst im Ortsteil
Schleptrup der Stadt Bramsche einen Bereich an der Straße „Im Mühlenbrook“ in
einer Größe von 1.346m². Der Ursprungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ ist am
03.12.1992 rechtskräftig geworden. In diesem ist das Änderungsgebiet als Fläche für den Gemeinbedarf mit der
Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgesetzt. Im Rahmen der vorliegenden 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 soll diese Fläche nun als allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Der vor knapp
30 Jahren geplante Kindergarten ist nicht umgesetzt worden. In geringer
Entfernung von ca. 700m bzw. 1100m befinden sich die beiden Kindertagesstätten
„Pfiffikus“ und „Wirbelwind“, so dass der Bedarf an Kindergarten - bzw.
Kindertagesplätzen im Ortsteil Schleptrup gedeckt ist. Es besteht somit keine
Notwendigkeit für einen weiteren
Kindergarten.
In der Stadt Bramsche und den Ortsteilen
besteht nach wie vor ein unverändert hoher Bedarf an Wohnraum. Aufgrund dieses hohen
Bedarfs prüft die die Bauverwaltung, inwieweit unbebaute Grundstücke einer
wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden können. Im vorliegenden Plangebiet wird
durch die vorgesehene Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes (WA) die
vorhandene Wohnbebauung sinnvoll ergänzt. Das Grundstück wird über die
bestehende Straße „Im Mühlenbrook“ erschlossen und befindet sich im Eigentum
der Stadt Bramsche.
Um den
vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die
vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 trifft für das in Besitz der Stadt stehende
Grundstück nur grundsätzliche Festsetzungen. Die Bauverwaltung plant für das
Vergabeverfahren des Grundstücks eine Konzeptausschreibung, in der alle
weiteren Details festgeschrieben werden können.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird als Bebauungsplan der Innentwicklung
gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses
Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und
Umwelt berücksichtigt.
Weiterhin wird von einer frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach
§ 3 (1) BauGB und
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3
(2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB finden parallel statt.
Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
- Der Entwurf der 1. Änderung des BBP Nr. 86 „Auf dem Diek“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
- Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ soll im Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden.