Betreff
Bebauungsplan Nr. 86, "Auf dem Diek", 1. Änderung
Vorlage
WP 16-21/0653
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das Plangebiet der vorliegenden 1. Änderung des BBP Nr. 86 „Auf dem Diek“ umfasst im Ortsteil Schleptrup der Stadt Bramsche einen Bereich an der Straße „Im Mühlenbrook“ in einer Größe von 1.346m². Der Ursprungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ ist am 03.12.1992 rechtskräftig geworden. In diesem ist das Änderungsgebiet  als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgesetzt. Im Rahmen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 soll diese Fläche nun als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 

Der vor knapp 30 Jahren geplante Kindergarten ist nicht umgesetzt worden. In geringer Entfernung von ca. 700m bzw. 1100m befinden sich die beiden Kindertagesstätten „Pfiffikus“ und „Wirbelwind“, so dass der Bedarf an Kindergarten - bzw. Kindertagesplätzen im Ortsteil  Schleptrup gedeckt ist. Es besteht somit keine Notwendigkeit für  einen weiteren Kindergarten.

In der Stadt Bramsche und den Ortsteilen besteht nach wie vor ein unverändert hoher Bedarf an Wohnraum. Aufgrund dieses hohen Bedarfs prüft die die Bauverwaltung, inwieweit unbebaute Grundstücke einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden können. Im vorliegenden Plangebiet wird durch die vorgesehene Erweiterung des allgemeinen Wohngebietes (WA) die vorhandene Wohnbebauung sinnvoll ergänzt. Das Grundstück wird über die bestehende Straße „Im Mühlenbrook“ erschlossen und befindet sich im Eigentum der Stadt Bramsche.

Um den vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 trifft für das in Besitz der Stadt stehende Grundstück nur grundsätzliche Festsetzungen. Die Bauverwaltung plant für das Vergabeverfahren des Grundstücks eine Konzeptausschreibung, in der alle weiteren Details festgeschrieben werden können.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird als Bebauungsplan der Innentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt.

 Weiterhin wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach

§ 3 (1) BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB finden parallel statt. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Auf dem Diek“ wird beschlossen. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des BBP Nr. 86 „Auf dem Diek“ und der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 86 „Auf dem Diek“ soll im Geltungsbereich der vorliegenden 1. Änderung außer Kraft gesetzt werden.