Sachverhalt / Begründung:
Gemäß der Vorlage Nr. WP 16-21/0482-1 hat der Verwaltungsausschuss seine Zustimmung erteilt, das ehemalige Feuerwehrhaus in Engter dem seinerzeit noch in Gründung befindlichen Verein „Alte Feuerwache e. V.“ im Wege eines Nutzungsvertrags über 30 Jahre mit der Zweckbindung der Herrichtung und Unterhaltung als Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Verein für die Herrichtung des Gebäudes einen Zuschuss bis zur Höhe von 30.000 Euro zu gewähren. Der Verein „Alte Feuerwache e. V.“ ist inzwischen gegründet und in das Vereinsregister eingetragen worden.
Mit dem anliegenden Nutzungsvertrag wird das Gebäude mit zugehörigem Grundstück dem Verein im Rahmen der Zweckbindung als Gemeinschaftshaus für das Kirchspiel Engter unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Verein ist für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Objektes wie ein Eigentümer selbst verantwortlich und darf unter Wahrung der Zweckbindung auch bauliche Veränderungen vornehmen. Nach einer Laufzeit von zunächst 30 Jahren verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, wenn er von keiner Seite gekündigt wird. Während der Laufzeit von 30 Jahren ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich, z. B. bei einer Insolvenz des Vereins. Gewährleistungs- und Aufwendungsersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Der Vorstand des Vereins ist mit dem Abschluss des Nutzungsvertrags in der vorliegenden Fassung einverstanden.
Anlagenverzeichnis:
Nutzungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Dem Abschluss des anliegenden Nutzungsvertrags mit dem
Verein Alte Feuerwache e. V. in Engter wird zugestimmt.