Betreff
Bebauungsplan Nr. 40 "Hesepe - Mitte", 3. Änderung
Vorlage
WP 16-21/0625
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ liegt im Ortsteil Hesepe im Bereich zwischen „Alfhausener Straße“, „Hauptstraße“, „Ernst- Reuter Straße“ und der Bebauung an der „Fontanestraße“ und umfasst eine Fläche von 9.372qm. Es handelt sich hierbei um die Fläche der ehemaligen „Alten Weberei“ in Hesepe. In der Anlage ist der Geltungsbereich der 3. Änderung durch Umrandung und Schraffur dargestellt.

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe – Mitte“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB und dient somit der klassischen Nachverdichtung bestehender Wohngebiete. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach  § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und Umwelt  im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt. 

 

Im Rahmen der Diskussion über die Fortentwicklung der baulichen Entwicklung im Stadtgebiet Bramsche bzw. in den Ortsteilen überprüft die städtische Bauverwaltung, inwieweit unbebaute Baugrundstücke  einer sinnvollen baulichen Nutzung mit Wohnhäusern zugeführt werden können. Im bestehenden Wohnquartier zwischen „Alfhausener Straße“ und „Hauptstraße“ ist auf dem Gelände der ehemaligen „Alten Weberei“ eine Nachverdichtung durch die Entstehung von Wohnbaugrundstücken möglich. Um den vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe – Mitte“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.
  2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren.  Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
  4. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe – Mitte“ soll im Geltungsbereich der 3. Änderung dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt werden.