Sachverhalt / Begründung:
Das Plangebiet der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe- Mitte“ liegt im Ortsteil Hesepe im Bereich
zwischen „Alfhausener Straße“, „Hauptstraße“, „Ernst- Reuter Straße“ und der
Bebauung an der „Fontanestraße“ und umfasst eine Fläche von 9.372qm. Es handelt
sich hierbei um die Fläche der ehemaligen „Alten Weberei“ in Hesepe. In der
Anlage ist der Geltungsbereich der 3. Änderung durch Umrandung und Schraffur
dargestellt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40
„Hesepe – Mitte“ erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a
BauGB und dient somit der klassischen Nachverdichtung bestehender Wohngebiete. Auf
die Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses
Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und
Umwelt im Rahmen des Verfahrens
berücksichtigt.
Im Rahmen der Diskussion über die Fortentwicklung der baulichen Entwicklung im Stadtgebiet Bramsche bzw. in den Ortsteilen überprüft die städtische Bauverwaltung, inwieweit unbebaute Baugrundstücke einer sinnvollen baulichen Nutzung mit Wohnhäusern zugeführt werden können. Im bestehenden Wohnquartier zwischen „Alfhausener Straße“ und „Hauptstraße“ ist auf dem Gelände der ehemaligen „Alten Weberei“ eine Nachverdichtung durch die Entstehung von Wohnbaugrundstücken möglich. Um den vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt.
Beschlussvorschlag:
- Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Hesepe – Mitte“ wird gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Karte dargestellt.
- Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB wird abgesehen.
- Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 40 „Hesepe – Mitte“ soll im Geltungsbereich der 3. Änderung dieses Bebauungsplanes außer Kraft gesetzt werden.