Betreff
Bebauungsplan Nr. 160 "Kapshügel III" mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung
Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage WP 16-21/0543
Vorlage
WP 16-21/0623
Aktenzeichen
61-26-160.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0543 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 07.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“,1. Änderung beschlossen.

Des Weiteren wurde mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0543 vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 160„Kapshügel III“, 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften,  einschließlich Begründung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Das Planverfahren erfolgte im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wurde abgesehen. § 4 c BauGB wurde nicht angewendet. Ferner wurde von der der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 25.02.2019 und E-Mail vom 25.02.2019 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 05.04.2019 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Des Weiteren hat der o. g. Bebauungsplan in der Zeit vom 04.03.2019 bis einschließlich 05.04.2019 im Rathaus der Stadt Bramsche, Fachbereich 4 – Stadtentwicklung, Bau und Umwelt, ausgelegen. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Mit der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ wird die Voraussetzung für die Realisierung eines Gebäudes für zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften (ca. 20 Mieter), einer Tagespflege (mind. 15 Plätze) und die Unterbringung eines ambulanten Pflegedienstes umgesetzt. Mit einem weiterem  Gebäudekomplex, auf einer Teilfläche des Geltungsbereiches, können ca. 30 seniorengerechten Wohnungen umgesetzt werden.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“, mit örtlichen Bauvorschriften in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

1.       Die im Rahmen des Planverfahrens  vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen, zudem die beigefügte Begründung.