Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter
Vorlage
WP 16-21/0603
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter am 09.04.2019 wurde Herr Hartmut Gausmann zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engter  gemäß § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Herr Gausmann nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Engter bereits seit dem 06.07.2001 wahr. Die aktuelle – sechsjährige -  Amtszeit endet gemäß § 20 Abs. 4 NBrandSchG mit Ablauf des 10.07.2019.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Cornelis van de Water bestehen gegen die Ernennung von Herrn Gausmann zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Engter keine Bedenken.

 

Nach § 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Hartmut Gausmann mit Wirkung ab dem 11.07.2019 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Engter, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.