Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 "Am Rüsskamp", 2. Änderung
Vorlage
WP 16-21/0584
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Das Plangebiet der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 umfasst im Ortsteil Epe einen Bereich zwischen „Malgartener Straße“, „Poststraße“, „Am Rüßkamp“ und „Blankenburger Straße“ mit einer Größe von 17.237 qm. 

Der Ursprungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ ist am 29.09.1984 rechtskräftig geworden. Er regelt die bauliche Entwicklung zwischen den Straßen  „Malgartener Straße“ und „Blankenburger Straße“. Das Gebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Des Weiteren ist ein Teilbereich der vorliegenden 2. Änderung des Bebauungsplanes planungsrechtlich vom BBP Nr. 87 „Blankenburger Straße“ abgedeckt. Auch hier ist überwiegend ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Ein Teilbereich ist als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt mit einem Leitungsrecht für eine 10KV Freileitung. Diese Leitung ist mittlerweile in den Boden verlegt worden, so dass eine Bebauung nunmehr möglich ist.    

Im bestehenden Wohnquartier zwischen „Malgartener Straße“ und „Blankenburger Straße“ ist aufgrund der zum Teil sehr tiefen Grundstücke die Möglichkeit einer Nachverdichtung gegeben. Um den Erschließungsaufwand zu minimieren, werden die potentiell zusätzlichen Baugrundstücke an der „Malgartener Straße“ (K 150) direkt an die Kreisstraße angebunden. Dafür werden jeweils 2 Zufahrten zusammengelegt, so das lediglich zwei neue Zufahrten zur K 150 geschaffen werden. Über eine kurze Stichstraße von der „Poststraße“ ist zudem die Entstehung von vier weiteren Wohnbaugrundstücken möglich.

Um den vorgenannten Bereich städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, wird die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt.  Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach  § 2 (4) BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet werden. Gleichwohl werden die Belange von Natur und Umwelt berücksichtigt.

Weiterhin wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach

§ 3 (1) BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB abgesehen. Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB finden parallel statt. 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Am Rüsskamp“ wird beschlossen.  
  2. Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der 2. Änderung des BBP Nr. 63 „Am Rüsskamp“ und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegt.
  3. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt. 
  4. Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 63 „Am Rüsskamp“ und Nr. 87 „Blankenburger Straße“ werden im Geltungsbereich der vorliegenden 2. Änderung außer Kraft gesetzt.