Sachverhalt / Begründung:
Die zu benennende Wegefläche wird in der Anlage kenntlich gemacht. Sie zweigt
vom südlichen Bereich der Blankenburger Straße nach Norden ab, und endet nach
ca. 106 Metern an den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 74/39 und
74/49 der Flur 13, Gemarkung Epe.
Sie befindet sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr.
58 – Weisser Knäppen, in Kraft getreten am 16.02.1981, und ist als Sackgasse
mit einem Wendehammer vorgesehen.
Die Widmung erfolgt nach Fertigstellung und
Abnahme.
Beschlussvorschlag:
Die vorgesehene Planstraße zur Erschließung der
Flächen innerhalb des südlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 58 –
„Weisser Knäppen“, bestehend aus den Flurstücken 74/50 und 74/46 der Flur 13,
Gemarkung Epe, wird Am Weissen Knäppen benannt.
Die Benennung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.