Betreff
Lärmaktionsplan 3.Stufe Stadt Bramsche
Vorlage
WP 16-21/0564
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind die Gemeinden gemäß §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet Lärmaktionspläne aufzustellen.

Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden die strategischen Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt wurden.

 

Der Zwischenbericht zur Lärmkartierung der Stadt Bramsche wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung Bau und Umwelt am 18.09.2018 vorgestellt (WP 16-21/0444).

 

In der Zeit vom 15.10.2018 –16.11.2018 wurde die öffentliche Auslegung des Zwischenberichtes durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte in den Bramscher Nachrichten, auf der Homepage uns im Aushang der Stadt Bramsche. Bedenken und Anregungen gab es eine.(Siehe Bericht

 

Nach der Beschlussfassung erfolgt eine erneute Auslegung für 2 Wochen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Lärmaktionsplan der Stadt Bramsche wird beschlossen, wie er dem Protokoll beigefügt ist.