Betreff
Bebauungsplan Nr. 173 " Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld" mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0550
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Stadtwerke Osnabrück beabsichtigen, auf dem Gelände des Wasserwerks Wittefeld im Ortsteil Epe eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) zu errichten, die der Versorgung des Wasserwerks dient. Das Gebiet ist planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Solarenergie besitzt im Gegensatz zur Windenergie keine Privilegierung im Außenbereich, sodass das erforderliche Baurecht erst durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB geschaffen wird.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld" kann die Errichtung einer PV-Anlage einschließlich dazugehöriger Nebenanlagen und technischer Einrichtungen planungsrechtlich als Sondergebiet gesichert werden. In dem 28.500 m² großen Geltungsbereich befindet sich das Wasserwerk Wittefeld und ackerbaulich genutzt Fläche. Für das Aufstellen von PV-Modulen sind rd. 10.000 m² geeignet.

 

Im rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist der überplante Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Ausweisung eines Sondergebietes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, die im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung erfolgt (s. Vorlage 549).

 

Das Verfahren wird im so genannten Vollverfahren mit einem zweistufigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Demzufolge wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Für die Berücksichtigung der Umweltbelange wird nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung durchgeführt. In diesem Verfahrensschritt werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, sowie Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft formuliert. Zu Beginn des Planverfahrens ist der Untersuchungsumfang der artenschutzrechtlichen Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Osnabrück abzustimmen und entsprechende Gutachten zu beauftragen.

 

Die Stadtwerke Osnabrück übernehmen als Vorhabenträger durch eine städtebauliche Vereinbarung die Kosten für die Ausarbeitung der Bauleitpläne einschl. des anteiligen Verwaltungsaufwandes sowie Umweltbericht und erforderlicher Gutachten. Die Planungsleistungen werden an ein qualifiziertes Planungsbüro vergeben.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 173 "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 7/2 der Flur 3 in der Gemarkung Epe und ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.