- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt / Begründung:
Die Stadtwerke
Osnabrück beabsichtigen, auf dem Gelände des Wasserwerks Wittefeld im Ortsteil
Epe eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage)
zu errichten, die der Versorgung des Wasserwerks dient. Das Gebiet ist
planungsrechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Die Solarenergie
besitzt im Gegensatz zur Windenergie keine Privilegierung im Außenbereich,
sodass das erforderliche Baurecht erst durch einen Bebauungsplan im Sinne des §
30 BauGB geschaffen wird.
Mit der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 173 "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld"
kann die Errichtung einer PV-Anlage einschließlich dazugehöriger Nebenanlagen
und technischer Einrichtungen planungsrechtlich als Sondergebiet gesichert
werden. In dem 28.500 m² großen Geltungsbereich befindet sich das Wasserwerk
Wittefeld und ackerbaulich genutzt Fläche. Für das Aufstellen von PV-Modulen
sind rd. 10.000 m² geeignet.
Im
rechtwirksamen Flächennutzungsplan ist der überplante Bereich als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt. Zur Ausweisung eines Sondergebietes ist eine
Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, die im Parallelverfahren zur
Bebauungsplanaufstellung erfolgt (s. Vorlage 549).
Das Verfahren wird im so genannten Vollverfahren mit
einem zweistufigen Beteiligungsverfahren durchgeführt. Demzufolge wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgenommen.
Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
und deren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten. Ferner
sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Für die Berücksichtigung der Umweltbelange wird nach § 2 Abs. 4 BauGB
eine Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung durchgeführt. In diesem
Verfahrensschritt werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der
Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet, sowie
Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft
formuliert. Zu Beginn des Planverfahrens ist der Untersuchungsumfang der
artenschutzrechtlichen Belange mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises
Osnabrück abzustimmen und entsprechende Gutachten zu beauftragen.
Die Stadtwerke
Osnabrück übernehmen als Vorhabenträger durch eine städtebauliche Vereinbarung
die Kosten für die Ausarbeitung der Bauleitpläne einschl. des anteiligen
Verwaltungsaufwandes sowie Umweltbericht und erforderlicher Gutachten. Die
Planungsleistungen werden an ein qualifiziertes Planungsbüro vergeben.
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 173 "Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld" wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
- Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung einschließlich Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.
- Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
- Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 7/2 der Flur 3 in der Gemarkung Epe und ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.