Betreff
40. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk im Ortsteil Epe
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
WP 16-21/0549
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Zur Versorgung des Wasserwerks Wittefeld mit Strom aus Erneuerbaren Energien wird im Rahmen der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Gelände des Wasserwerks vorbereitet. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 7/2 der Flur 3 in der Gemarkung Epe und liegt planungsrechtlich gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Da Anlagen für Solarenergie nicht zu den privilegierten Vorhaben im Außenbereich gehören und grundsätzlich unzulässig sind, muss das Plangebiet für die Realisierung des Vorhabens entsprechend als Fläche für Photovoltaikanlage in der Bauleitplanung ausgewiesen sein.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich Fläche für die Landwirtschaft dar. Daher ist ein Änderungsverfahren erforderlich, um die Darstellung des Geltungsbereiches in ein Sondergebiet (S) mit der Zweckbestimmung für Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes dient als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 173 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld“, in welchem die Planung in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Osnabrück als Eigentümer und Vorhabenträger detaillierter ausgearbeitet wird (s. Vorlage 550).

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 3 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Belange des Artenschutzes sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

 

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierfür findet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Ferner sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufzufordern.

 

Nach der fortlaufenden Nummerierung handelt es sich um die 40. Flächennutzungsplanänderung. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 173 „Photovoltaik-Freiflächenanlage und Wasserwerk Wittefeld“ aufgestellt. Die Geltungsbereiche der beiden Bauleitpläne sind deckungsgleich und in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.    Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

3.    Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

4.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

5.    Der Geltungsbereich liegt in der Flur 3, Gemarkung Epe, und ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Geltungsbereich der 40. Flächennutzungsplanänderung aufgehoben werden.