Sachverhalt / Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ der Stadt Bramsche hat seit dem
15.07.2016 Rechtskraft.
Direkt an der „Bramscher Allee“ befindet sich eine größere Fläche, für
die die Realisierung einer Seniorenresidenz in Form von altengerechten
Wohnungen und einer Tagespflege als separate Baukomplexe angestrebt wurde.
Ferner sollte dieser Bereich die Möglichkeit einer übergreifenden Nutzung in
Form von Begegnungsräumen und gemeinsamer Nutzung der Gartenflächen anbieten.
Zwischenzeitlich wurden, insbesondere durch Bemühungen von privater
Seite, Investoren gefunden. Zukünftig wird auf dem vorgesehenen Areal
die Errichtung eines Gebäudes für zwei ambulant
betreute Wohngemeinschaften (ca. 20 Mieter), einer Tagespflege (ca. 15 Plätze)
und die Unterbringung eines ambulanten Pflegedienstes umgesetzt. Des Weiteren
entsteht ein weiterer Gebäudekomplex
mit ca. 30 seniorengerechten
Wohnungen auf einer Teilfläche des vor genannten Grundstücks.
Der bisherige Bebauungsplan setzt auf dem Flurstück
16/72 ein allgemeines Wohngebiet mit einer möglichen Zweigeschossigkeit fest. Die
geplante Tagespflege ist wirtschaftlich nur umsetzbar, wenn parallel ambulant
betreute Wohngruppen und ein Pflegedienst angesiedelt werden können. Aufgrund
der Grundstücksgröße ist dieses Raumprogramm nur in einer Dreigeschossigkeit realisierbar, wenn eine
ausreichend große Gartenanlage errichtet werden soll. Die für die
Pflegeeinrichtung geplante Dreigeschossigkeit ist an diesem Standort
städtebaulich vertretbar.
Ferner ist für die Realisierung des nachzuweisenden
Stellplatzbedarfes beider Objekte die
Erhöhung der möglichen Versiegelung der Grundstücksfläche für
Nebenanlagen, Stellplätz, Terrassen
usw. erforderlich. Auf Grundlage der
Energieeinsparverordnung sind höhere Aufbauten in zukünftigen Bebauungsplänen
mit zu berücksichtigen, wodurch die Traufhöhe minimal angehoben werden muss.
Für die Umsetzung der vorliegenden Entwürfe wird
der Teilbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“
dahingehend geändert, dass auf einer Teilfläche eine Dreigeschossigkeit festgesetzt wird und die damit verbundene
Geschossflächenzahl sich von 0,6 auf 1,0
erhöht. Auf der zweiten Teilfläche wird die
Zweigeschossigkeit beibehalten und lediglich die Geschossflächenzahl von 0,6
auf 0,7 angepasst. Die Traufhöhe erhöht sich von 8,10 m auf 8,35 m . Die
ursprünglich festgesetzte Firsthöhe von 10,50 m wird beibehalten. Der neue
dreigeschossige Baukörper hält sich innerhalb dieses Rahmens.
Hinsichtlich der
zusätzlichen Versiegelung bis zu
70 % auf das Gesamtgrundstück,
anstatt bislang 48 %, verpflichten sich
die jeweiligen Investoren entlang der Bramscher Allee jeweils 4 großstämmige
Bäume zu pflanzen, als Ausgleich. Zusätzlich ist je angefangenen 600 m²
Grundstücksfläche ein weiterer Baum auf dem Grundstück vorzusehen.
Mit der Realisierung des o.g. Gesamtobjektes wird
auf die demografische Veränderung innerhalb des Ortsteiles Engter reagiert. Im
Dorf wohnende ältere Menschen erhalten die Möglichkeit, nach Verkauf ihrer zu groß gewordenen
Immobilie eine altersgerechte Wohnung im vertrauten Umfeld zu beziehen. Dies
bietet den Vorteil, dass sozialer Kontakte, die über Jahrzehnte gewachsen sind,
erhalten bleiben. Die zukünftigen Bewohner können zudem ambulante Pflege vor
Ort in Anspruch nehmen. Dadurch ist ein möglicher langfristiger Verbleib in der
gewohnten Umgebung möglich.
Das geplante Projekt ergänzt das vorhandene
Infrastrukturangebot im Ortsteil Engter. Sowohl die altersgerechten Wohnungen,
als auch die geplante Tagespflegeeinrichtung mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften komplettieren die soziale
Infrastruktur vor Ort. Durch den Verkauf oder Weitergabe von Eigentum aus der
älteren Generation, werden junge
Familien in die Altbaugebiete des Ortsteiles Engter gelenkt und die
Altersstruktur innerhalb der Quartiere schrittweise durchmischt.
Die Stadt Bramsche ist durch dieses Projekt in der
Lage, für alle Bevölkerungsschichten ein passendes Wohnangebot anzubieten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zu
fassen.
Der genaue Geltungsbereich ist in der Anlage kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:
- Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 160 „Kapshügel III“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten
Karte dargestellt.
- Die
Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB wird abgesehen. § 4c BauGB ist nicht
anzuwenden.
- Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
- Der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr.1 60 „ Kapshügel III “ mit örtlichen Bauvorschriften, 1.
Änderung und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
- Gem. § 4a
Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
- Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 160 „Kapshügel III“ mit baugestalterischen Festsetzungen
soll im Geltungsbereich der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes
gleichzeitig außer Kraft gesetzt werden.