Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße", 7. Änderung
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (BauGB)
- Bezugsvorlage: WP 16-21/0409
Vorlage
WP 16-21/0526
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 16-21/0409 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7. Änderung beschlossen.

Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt der Endausbau der Mecklenburger Straße als Einbahnstraße und die Anbindung an die Heidestraße in Form eines Fuß- und Radweges.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgten im Zeitraum vom 01.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die während der Auslegungsfrist eingegangen sind. Private Anregungen sind nicht eingegangen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

Nach Prüfung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“ in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.    


Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/ Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungsnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7. Änderung wird gem. § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung zusammen mit der dazugehörigen Begründung als Satzung beschlossen.