- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB (BauGB)
- Bezugsvorlage: WP 16-21/0409
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschlussvorlage WP 16-21/0409 hat der Verwaltungsausschuss
der Stadt Bramsche in seiner Sitzung am 20.09.2018 die Aufstellung und
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und
Rijswijker Straße“, 7. Änderung beschlossen.
Im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt der Endausbau der
Mecklenburger Straße als Einbahnstraße und die Anbindung an die Heidestraße in
Form eines Fuß- und Radweges.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgten im Zeitraum vom
01.10.2018 bis einschließlich 05.11.2018. Das vorliegende Abwägungsmaterial
ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die während
der Auslegungsfrist eingegangen sind. Private Anregungen sind nicht
eingegangen. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
Nach Prüfung des Abwägungsmaterials empfiehlt die Verwaltung, die 7.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“
in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen des
Planverfahrens vorgebrachten und – soweit abwägungsbeachtlich – in der
beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/ Beschlussempfehlung“
beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungsnahmen sind Bestandteil des
Satzungsbeschlusses.
2. Der Bebauungsplan
Nr. 79 „Zwischen Lutterdamm und Rijswijker Straße“, 7. Änderung wird gem. § 10
BauGB in der vorliegenden Fassung zusammen mit der dazugehörigen Begründung als
Satzung beschlossen.