Betreff
Übertragung des Alten Feuerwehrhauses Engter auf den Verein Altes Feuerwehrhaus Engter i.G.
Vorlage
WP 16-21/0482-1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Die Ursprungsvorlage WP 16-21/0482 ist in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Sport am 14.11.2018 zurückgestellt und an den Ausschuss für Finanzen zur weiteren Beratung im Rahmen  der Haushaltsberatungen verwiesen worden.

Die Verwaltung hatte ursprünglich eine Eigentumsübertragung des Grundstücks auf den Verein vorgeschlagen, um eine Beleihung des Grundstücks für die erforderliche Darlehnsaufnahme zur Finanzierung der Umbaukosten zu ermöglichen. Mit der vorgesehenen Gewährung einer städtischen Bürgschaft, mit der in der Regel auch günstigere Darlehenskonditionen zu erhalten sind,  wäre das jedoch nicht erforderlich. Die Veraltung schlägt nunmehr vor, das Objekt dem Verein im Wege eines unentgeltlichen Nutzungsrechts für zunächst 30 Jahre (mit der Möglichkeit der Verlängerung) zur Verfügung zu stellen. Für die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes durch den Verein und für die Rechte und Pflichten ergeben sich dadurch faktisch keine Nachteile. Zudem können die mit einer Eigentumsübertragung verbundenen Kosten gespart werden.

Der vorgeschlagene Höchstbetrag für eine investive Zuwendung würde nur insoweit in Anspruch genommen werden müssen, als die Umbaukosten nicht durch das aus den Mieteinnahmen zu finanzierende Darlehen sowie weitere von dritter Seite einzuwerbende Zuschüsse gedeckt werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die Stadt Bramsche ist grundsätzlich bereit, das bisherige Feuerwehrhaus in Engter  dem in Gründung befindlichen gemeinnützigen Verein „Alte Feuerwache e. V.“ in Engter unentgeltlich im Wege eines Nutzungsvertrages über 30 Jahre mit der Zweckbindung der Herrichtung und Unterhaltung eines Dorfgemeinschaftshauses  zur Verfügung zu stellen.

2. Im Haushalt 2019 wird unter dem Produkt  35170 (Sonstige soziale Angelegenheiten – örtl. Träger) ein Betrag für eine investive Zuwendung  an den Verein bis zur Höhe von 30.000 Euro eingestellt.