Betreff
Haushaltsplan - Stellenplan 2019
Vorlage
WP 16-21/0505
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

 

Der Stellenplan 2019 für die Beamtinnen und Beamten weist unverändert 8,75 Planstellen aus- acht Vollzeitstellen und eine Teilzeitstelle im Umfang von 30 Wochenstunden, die auch alle entsprechend besetzt sind.

 

 

 

Die Stellenanteile im Stellenplan 2019 der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind um 2,43 Vollzeitstellen von 125,96 auf 128,39 gestiegen.

 

Eine Vollzeitstelle eines schwerbehinderten Mitarbeiters aus dem Fachbereich 1 wurde zu 50% in die Personalreserve verlagert und mit den verbleibenden 50% mit neuen Aufgaben aus dem Fachbereich 1 (u.a. Zentrales Vertragsmanagement) ausgestattet. Dem bislang in der EDV tätigen Mitarbeiter war es aufgrund seiner Behinderung – trotz entsprechender technischer Ausstattung seines Arbeitsplatzes – leider nicht mehr möglich, seine Aufgaben im IT-Bereich auszuführen. Nach vielen hausinternen Gesprächen und mit Unterstützung des Intergrationsamtes und des Intergrationsfachdienstes ist es gelungen, einen adäquaten Arbeitsplatz wieder einzurichten.  Eine Leistung zur Beschäftigungssicherung des Mitarbeiters wird vom Integrationsamt monatlich gewährt. Die durch die Umsetzung frei gewordene Vollzeitstelle im EDV-Bereich soll Anfang des Jahres extern ausgeschrieben und wieder besetzt werden. Die Personalkosten für die Vollzeitstelle belaufen sich jährlich auf ca. 53.000,00 Euro (Arbeitgeberkosten EG 9b Stufe 3).

 

 Ebenfalls im Fachbereich 1 wurde eine Vollzeitstelle „Digitale Verwaltung“ neu eingerichtet. Aufgrund neuer gesetzlicher Aufgaben (siehe Onlinezugangsgesetz), ist es zwingend erforderlich, die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für diese Stelle zu schaffen.

Die Besetzung der Stelle soll allerdings erst vorgenommen werden, wenn in enger Abstimmung mit der Politik die Inhalte der Transformation zur digitalen Stadt  besprochen ist.

 

Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) sollen Bund, Länder und die Kommunen bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen.

Um diese gesetzliche Aufgabe erfüllen zu können und die Digitalisierung bei der Stadt Bramsche voran zu bringen, braucht es eine Verwaltungslandschaft, die diese Aufgabe stemmen kann. Eine Vollzeitstelle ist – auch im Vergleich zu den umliegenden Kommunen - das Minimum um den Wandel gestalten zu können.  Die Personalkosten für die Vollzeitstelle belaufen sich jährlich auf ca. 63.000,00 Euro (Arbeitgeberkosten EG 11, Stufe 3), wobei eine spätere Besetzung die Kosten reduziert.

 

Im Bereich der Finanzbuchhaltung (ehemals Stadtkasse) sind die Vollzeitstellen von 3,88 im Jahr 2018 auf 4,25 Vollzeitstellen im Jahr 2019 gestiegen (+0,37). Bislang beschäftigte die Stadt Bramsche einen Mitarbeiter im Vollstreckungsdienst auf Honorarbasis. Diese Honorartätigkeit endet auf Wunsch der Stadt Bramsche mit Ablauf des 31.12.2018 und wird zukünftig von der Finanzbuchhaltung selber wahrgenommen.

 

Minimale Veränderungen der Stellenanteile finden sich auch in den Fachbereichen 2,3 und 4 wieder, gleichen sich aber weitestgehend aus.

 

 

Ein Stellenanteil von 0,26 der Entgeltgruppe 7 wird ab Februar 2019 eingespart, da die Stelle aus dem Bereich Bürgerbüro entfällt. Die Stelle ist mit einem KW-Vermerk versehen.

 

Ebenfalls entfallen kann aller Voraussicht nach ein Stellenanteil von 0,74 aus der Personalreserve, da der Mitarbeiter zum 01.05.2019 in den Ruhestand wechselt. Insofern wird im Verlauf des Jahres 2019 eine Vollzeitstelle eingespart.

 

Dank vorausschauender Personalpolitik ist es gelungen, allen aus der Elternzeit bzw. aus dem Sonderurlaub zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine entsprechende Stelle zuzuweisen bzw. vorzuhalten, ohne den Stellenplan auszuweiten.

 

Die jährliche Einstellung von Auszubildenden zur/zum Verwaltungsfachangestellten trägt dazu bei, dass Stellen (z.B. bei Ruhestand) nahtlos wieder besetzt werden können. Erstmalig seit Jahren verkürzt eine Auszubildende die Ausbildung auf zweieinhalb Jahre. Sie kann Ende Januar 2019 nach bestandener Abschlussprüfung eine vakante Stelle im Bürgerbüro besetzen.

 

 

Dem Personalrat wurde ein Entwurf des Stellenplanes 2019 zur Benehmensherstellung zugeleitet, ebenso der Gleichstellungsbeauftragten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellenpläne 2019 (Teil A und Teil B) werden als Bestandteil der Haushaltssatzung des Haushaltsplanes 2019 wie in der Anlage dargestellt beschlossen.