Betreff
Antrag auf Änderung des Bodenabbaus "Hinterm Berge" in der Stadt Bramsche, Gemarkung Schleptrup, Flur 12, Flurstücke 14/18 u. 11/10
Antragsteller: Hollager Ziegelwerk, Berentelg & Hebrok GmbH & Co. KG, Hollager Str. 106, 49134 Wallenhorst
Vorlage
WP 16-21/0474
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die Firma Hollager Ziegelwerk Berentelg & Hebrok GmbH 6 Co. KG betreibt seit 1979 in der Stadt Bramsche, Gemarkung Schleptrup, Flur 12 im Bereich „Hinterm Berge“ eine genehmigte Tongrube zum Abbau von Tonschiefer. Die am 30.03.1979 durch den Landkreis Osnabrück erstmals erteilte Abbaugenehmigung wurde am 17.11.1986 verlängert. Ein Änderungs- und Ergänzungsantrag wurde am 12.06.1986 durch den Landkreis genehmigt. Inhalt dieser Genehmigung war die aus naturschutzfachlicher Sicht vorgesehenen Herrichtungsmaßnahmen entsprechend dem Anteil der Bodenabbauflächen auf die betroffenen Flurstücke zu verteilen. Dabei handelt es sich insbesondere um Sukzessionsflächen sowie diverse Kleingewässer. Ein weiterer Änderungsantrag vom Juni 1993 – genehmigt am 15.06.1994 beinhaltete im Wesentlichen die teilweise Wiederherstellung der ehemaligen Geländestruktur durch eine Verfüllung mit Boden und anschließender Wiederaufforstung. Vorgesehen waren dabei Sukzessionsflächen mit temporären Kleingewässern, randlich gelegene Ersatzmaßnahmen als Waldmantelpflanzung und extensiv gemähte Grünlandflächen sowie eine Ersatzaufforstung außerhalb der Abgrabungsstätte.

 

Da innerhalb des genehmigten Bodenabbaus betroffene Flurstücke größtenteils neu geordnet und zugeschnitten wurden, sollen in dem vorliegenden Änderungsantrag die Grenzen der Abbaustätte und die Grenzen der Abbaufläche den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen angepasst werden (siehe Anlage Plan 1 – Darstellung der Abbaugrenzen). Die genehmigte Tongrube wurde daher aufgrund aktueller Luftbilder und mehreren Ortsbegehungen vom Planungsbüro Volpers & Mütterlein GbR in zwei Teilbereiche, einen westlichen im Plan 1 als Grube 1 und einem östlichen im Plan 1 als Grube 2 bezeichneten Teilbereich, aufgeteilt. Im Rahmen des Änderungsantrages sollen im südöstlichen Bereich innerhalb der genehmigten Abbaustätte in Teilbereichen die Grenzen der Abbaufläche verschoben werden (siehe Anlage Plan 1). Darüber hinaus wurden im vorliegenden Änderungsantrag die benötigten Kompensationsflächen neu ermittelt (siehe Plan 2 – Herrichtungsmaßnahmen von 1993 u. aktuelle Festsetzungen 2018). Danach ergibt sich ein Kompensationsdefizit von 7.268 m², dass außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bramsche kompensiert werden soll.

 

Im Rahmen einer anderen Abbauplanung in der Stadt Bramsche, auf den Flurstücken 1/11 und 1/14, Flur 12, Gemarkung Schleptrup aus dem Jahr 1999 wurde eine externe Ersatzmaßnahme von 16.000 m² auf dem Flurstück 9/4 der Flur 4 in der Gemarkung Rulle (Gemeinde Wallenhorst) festgelegt (siehe beigefügten Lageplan M 1:25.000). Das Flurstück hat eine Größe von 33.062 m“, so dass für weitere Ersatzmaßnahmen noch ca. 17.000 m² zur Verfügung stehen. Durch Grünlandextensivierung sowie der Anlage weiterer periodischer Kleingewässer und temporärer Blänken soll das Kompensationsdefizit von 7.268 m² hier ausgeglichen werden.

 

Nach den Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Osnabrück liegt die Bodenabbaufläche in einem Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung. Mit der Festsetzung als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung wird die Abbaufläche als für den Abbau besonders geeignetes, gesamtwirtschaftlich und regionalbedeutsames Gebiet betrachtet, das zur Deckung des Rohstoffbedarfs erforderlich und von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten ist. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen müssen daher mit der jeweils festgelegten vorrangigen Zweckbestimmung vereinbar sein.

 

Eine Erweiterung der Abbaufläche über den genehmigten Bodenabbau hinaus wird mit dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Abbauvorhabens nicht verfolgt.

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB herzustellen.


Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen zum Antrag der Fa. Hollager Ziegelwerke, Berentelg & Hebrok GmbH & Co. KG auf Änderung des Bodenabbaus „Hinterm Berge“, Gemarkung Schleptrup, Flur 12, Flurstücke 14/18 und 11/10 wird gem. § 36 BauGB hergestellt.