- Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlagen WP 16-21/0075, WP 16-21/0287, WP 16-21/0376
Sachverhalt / Begründung:
Im Rahmen der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0075 hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umwelt in öffentlicher Sitzung am 09.02.2017 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker
Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung beschlossen. Anlass der
Planung war die Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscounter und
Restpostenmarktes.
Für die Umsetzung war eine Erweiterung des Sondergebietes und Erhöhung
der Verkaufsfläche mit Sortimentsbeschränkung unter Berücksichtigung der
weiteren Entwicklung der Innenstadt erforderlich. Für die Erweiterung der
Verkaufsfläche musste eine raumordnerische Beurteilung erfolgen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit
vom 09.11.2017 bis einschl. 12.12.2017 durchgeführt. Am 08.11.2017 fand
außerdem eine Informations- und Erörterungs-versammlung im Rathaus der Stadt
Bramsche statt.
Mit Schreiben und email vom 09.11.2017 wurde den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich
spätestens bis zum 14.12.2017 zu dem Planentwurf und der Begründung,
insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung, zu äußern.
Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0287 hat der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 15.02.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen
Bauvorschriften, 1. Änderung einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß
§ 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im
Rathaus am 17.02.2018 und E-Mail/ Anschreiben vom 16.02.2018 wurde den Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich bis
spätestens zum 29.03.2018 zum Planentwurf und der Begründung und Umweltbericht
zu äußern. Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf zum Bebauungsplan
zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht einschließlich spezieller
artenschutzrechtlichen Prüfung und den umweltrelevanten Stellungnahmen vom 26.02.2018
bis einschl. 29.03.2018 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und
Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung wurde das
Sondergebiet in südöstlicher Richtung erweitert.
Um im Rahmen von betrieblichen
Marktanpassungen eine Erweiterung und Modernisierung der Betriebsstätten zu
ermöglichen, wird die bestehende Bebauung abgerissen und die Neubebauung
funktional und gestalterisch unter Einbeziehung angrenzender Nachbargrundstücke
in die Umgebung eingefügt. In diesem Zuge wurde die Erschließungssituation
grundlegend geändert.
Parallel wurde der Mitteilungsbogen zur
Prüfung, ob die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist, beim
Landkreis Osnabrück, FD Planen und Bauen -Regionalplanung- eingereicht.
Vor
Beendigung der Auslegungszeit hat beim Landkreis Osnabrück ein
Erörterungsgespräch hinsichtlich der raumordnerischen Beurteilung, die wiederum
unmittelbare Auswirkungen auf die Stellungnahme zum ausliegenden Bebauungsplan
hat, stattgefunden.
Ziel
war es, den Vorgaben der Landes- und Regionalplanung zu entsprechen und in
diesem Zusammenhang eine
positive raumordnerische Beurteilung zu erreichen. Daher wurde Einigkeit
darüber erzielt, dass anhand der vorliegenden Baugenehmigungen der tatsächliche
Bestand der
Verkaufsflächen ermittelt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass der
Baustoffhandel als Großhandelsbetrieb
und auch die bestehenden Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe nicht mit einzurechnen sind.
Nach
entsprechenden Recherchen konnte im Ergebnis festgestellt werde, dass die Obergrenze von 11.200 qm Verkaufsfläche für „Meyers Tannen“
unter Beachtung der möglichen bestandsorientierten
Erweiterung um max. 10 %, sowie der gepalten Erweiterung von Aldi und Postenbörse eingehalten werden kann.
Daraufhin
wurde der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 um die Übrigen zum Einzelhandelsstandort „Meyers Tannen“
gehörenden Grundstücke (sonstige Sondergebiete
SO 1, Famila, und SO 2 ,Bauking, Baumarkt, des Ursprungsplanes) ergänzt, um die
Verkaufsflächenzahlen insgesamt neu zu definieren und im Ergebnis der
raumordnerischen Abstimmung entsprechend
festzusetzen.
Eine
erneute Auslegung war erforderlich.
Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 16-21/0376 hat der Verwaltungsausschuss
in seiner Sitzung am 29.05.2018 für die Umsetzung der vorgenannten Änderungen
die erneute öffentliche Auslegung, des Bebauungsplanes Nr. 114 „Zwischen
Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung
einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a , Abs. 3 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.
Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im
Rathaus am 01.06.2018 und E-Mail / Anschreiben vom 01.06.2018/31.05.2018 wurde
den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die
Gelegenheit gegeben, sich bis spätestens zum 04.07.2018 zum Planentwurf und der
Begründung und Umweltbericht zu äußern.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB lag der überarbeitete Entwurf zum
Bebauungsplan zusammen mit der überarbeiteten Begründung, dem Umweltbericht
einschließlich spezieller artenschutzrechtlichen Prüfung und den
umweltrelevanten Stellungnahmen vom 08.06.2018 bis einschl. 09.07.2018 zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine
abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen.
Die schalltechnische Beurteilung bedurfte keiner Überarbeitung, sie
wurde zusammen mit der Vorlage 287 übersandt und ist nach wie vor aktuell.
Gleiches gilt für den Umweltbericht.
Der Bebauungsplan und Begründung erhielten nach der erneuten Auslegung
keine Veränderungen.
Lediglich die Auslegungszeit wurde ergänzt. Der Bebauungsplan und die
Begründung wurden mit der Vorlage 376 übersandt.
Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den
Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und Osnabrücker Straße“ mit
örtlichen Bauvorschriften, 1. Änderung, in der vorliegenden Fassung,
einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
- Die
im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und – soweit
abwägungsbeachtlich – in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen
und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der
Spalte „Abwägung / Beschluss-Empfehlung“ beschieden. Die in der Anlage
aufgeführten Stellungnahmen sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Die
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 114 „Zwischen Hafenstraße und
Osnabrücker Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB
in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der dazugehörigen
Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.